Die Nachnamen von Ehepaaren: Kleiner Strich, große Wirkung

Seit 20 Jahren können Paare auch ohne gemeinsamen Nachnamen ein Ehepaar werden.

Düsseldorf. Es gibt Namen, bei denen verheddern sich die Lippen bereits, wenn man nur daran denkt, sie aussprechen zu sollen. Leutheusser-Schnarrenberger ist so einer. Deshalb zieht es mancher vor, von „der Bine“ zu reden, wenn es um die Bundesjustizministerin geht.

Vielleicht hätte sich Sabine Leutheusser auch anders entschieden, wenn sie Ernst Schnarrenberger nach dem 28. Oktober 1993 geheiratet hätte. Eine Änderung im Namensrecht machte es nämlich möglich, dass beide Ehepartner verschieden heißen und beim je eigenen Namen bleiben. Seitdem werden Kopplungen immer seltener.

Ist es ein Hinweis darauf, seine Eigenständigkeit nicht aufgeben zu wollen, wenn ein Partner zwar heiraten, aber partout seinen angestammten Namen behalten möchte? Nicht unbedingt. Der Name markiert Einzigartigkeit. Und wer wollte einem Menschen verwehren, diese zu betonen?

Das bedeutet nicht, dass gekoppelte Namen aussterben, betont Gabriele Rodríguez vom namenskundlichen Zentrum der Universität Leipzig. Sie verweist auf ein historisch gewachsenes Beispiel: Müller-Lüdenscheidt. Die feste Kopplung existiert schon lange wie ein Einzelname — und wird deshalb nicht nur im Werk von Loriot weiterleben.

Oder Breuer-Iff (persönliche Anmerkung der Redaktion): Der Name wurde erst nach 1993 erworben, aber aus gutem Grund. Um nämlich hierzulande nicht immer und immer wieder erklären zu müssen, dass es sich allein bei letzteren drei Buchstaben um einen vollständigen Namen (und einen veritablen schweizerischen dazu) handelt. Den passenden Namen zu finden, ist eben eine höchst individuelle Angelegenheit.

Seit 1993 heißt es in Paragraf 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): „Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.“ Können sie sich nicht einigen, darf jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen behalten. Gemeinsame Doppelnamen sind nicht mehr möglich. Allerdings kann der Partner, der bei der Wahl des Ehenamens nachgegeben hat, per Erklärung auf dem Standesamt seinen Geburtsnamen voranstellen oder anfügen.

Ganzen Namensketten wie Elisabeth Noelle-Neumann-Maier-Leibnitz allerdings schiebt das Gesetz heute einen Riegel vor. Die Allensbacher Meinungsforscherin war 1979 im Zuge ihrer zweiten Heirat mit Heinz Maier-Leibnitz zu ihrem Vierfach-Namen gekommen.

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