"Pflicht zur Solidarität" EuGH-Einschätzung: Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen

Luxemburg. Auch Ungarn und die Slowakei müssen nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, ein Kontingent von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland aufnehmen.

"Pflicht zur Solidarität": EuGH-Einschätzung: Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen
Foto: dpa

Eine EU-Vereinbarung zur Verteilung von weit über 100.000 Flüchtlingen auf die Mitgliedstaaten sei „wirksam beschlossen“ worden, heißt es in Bots Schlussanträgen, die am Mittwoch in Luxemburg vorgelegt wurden. (Az. C-643/15 u.a.)

Ungarn und die Slowakei hatten gegen die im September 2015 vom EU-Rat beschlossene Verpflichtung geklagt, sich an der Verteilung und Aufnahme der Flüchtlingen aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland beteiligen zu müssen. Bot empfahl nun, die Klagen abzuweisen, weil das Abkommen „wirksam und in verhältnismäßiger Weise“ dazu beitrage, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise vom Sommer 2015 bewältigen könne.

Die EU ist Bot zufolge auf Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) berechtigt, als Reaktion auf Notlagen wie der Flüchtlingskrise von „asylrechtlichen Gesetzgebungsakten befristet und in genau definierten Punkten“ abzuweichen.

Die umstrittene und bis September 2017 befristete Ausnahmeregelung habe insoweit keinen „Gesetzescharakter“ und sei auch nicht durch „Umgehung des Gesetzgebungsverfahrens“ zustande gekommen. Die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten hätten deshalb auch nicht an der Entscheidung zur Verteilung von Flüchtlingen beteiligt werden müssen, wie dies Ungarn und die Slowakei beklagt hatten.

Nach Ansicht Bots trägt der EU-Beschluss automatisch dazu bei, die Asylsysteme Griechenlands und Italiens von dem erheblichen Druck zu entlasten, dem diese Systeme infolge der Flüchtlingskrise des Sommers 2015 ausgesetzt gewesen seien. Die Slowakei und Ungarn hätten mit ihrer Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, gegen „die Pflicht zur Solidarität“ und zur gerechten Aufteilung der Lasten verstoßen, der die Mitgliedstaaten im Bereich der Asylpolitik unterlägen.

Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet. Zumeist folgt das Gericht den Empfehlungen seiner Generalanwälte. jo/ul/AFP

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