16-Jährige im Irak in Haft Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen im Fall Linda

Dresden (dpa) - Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen im Fall der im Irak gefassten mutmaßlichen Dschihadistin aus Sachsen übernommen.

16-Jährige im Irak in Haft: Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen im Fall Linda
Foto: dpa

Ermittelt werde zudem gegen drei weitere weibliche Beschuldigte wegen des Tatvorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde. Zuvor hatte der Deutschlandfunk berichtet, dass das Verfahren gegen das Mädchen von der Dresdner Staatsanwaltschaft nach Karlsruhe abgegeben wurde. Details zu den Beschuldigten und zu den Tatvorwürfen nannte der Sprecher nicht.

Die Schülerin Linda aus Pulsnitz in Sachsen war nach bisherigen Erkenntnissen am 1. Juli vergangenen Jahres aus ihrem Heimatort Richtung Türkei verschwunden. Sie hatte zuvor im Internet Kontakt zu Islamisten aufgenommen und sich zunehmend radikalisiert. Einem Journalisten sagte sie nach ihrer Festnahme, sie bereue, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben.

Dem Auswärtigen Amt zufolge sitzt die 16-Jährige zusammen mit mindestens einer weiteren Deutschen im Irak in Haft. Irakische Sicherheitskräfte hatten angegeben, in den Tagen nach der Befreiung der Stadt Mossul vom IS 20 ausländische Dschihadistinnen festgenommen zu haben. Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ hatte berichtet, dass darunter vier deutschen Frauen seien.

Die Staatsanwaltschaft in Dresden hatte zuvor mitgeteilt, dass Ermittlungen gegen das Mädchen wieder aufgenommen wurden. Ihr werde vorgeworfen, Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgenommen zu haben. Die Anklagebehörde hatte die Ermittlungen erst vor wenigen Wochen eingestellt, da es bis dahin keine Kenntnis vom Aufenthaltsort der Jugendlichen gab.

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte, die zwei deutschen Frauen seien am 20. Juli von Angehörigen der Botschaft in Bagdad besucht worden. Zwei weitere inhaftierte Frauen, möglicherweise ebenfalls Deutsche, sollten ebenfalls besucht werden. Dabei sollte auch ihre Staatsangehörigkeit geklärt werden.

Zur Frage einer möglichen Auslieferung der Inhaftierten nach Deutschland sagte eine Sprecherin des Justizministeriums, mit den irakischen Behörden werde „über Möglichkeiten der Zusammenarbeit“ gesprochen. Ein Auslieferungsabkommen mit dem Irak gebe es aber nicht.

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