Suhrkamp-Rettung in greifbarer Nähe
Berlin (dpa) - Sieben Jahre währte der Krieg zwischen Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz und ihrem Miteigentümer Hans Barlach.
Richterin Mechthild Wenzel brauchte am Mittwoch keine sieben Minuten, um einen Schlusspunkt unter das beispiellose Hauen und Stechen zu setzen - zumindest vorläufig. Bei einem Blitztermin hinter verschlossenen Türen gab sie mit knappen Worten dem Sanierungskonzept für das insolvente Traditionshaus ihren Segen. Das Ende der Insolvenz ist nach Einschätzung von Experten damit so gut wie sicher - nur wann ist noch offen.
Verlagschefin Unseld-Berkéwicz, die Witwe von Firmenpatriarch Siegfried Unseld, muss sich den erhofften Frieden mit ihrem Kontrahenten teuer erkaufen: Sie will den Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umwandeln und damit Barlach weitgehend entmachten - er soll durch die neue Rechtsform nicht mehr ins laufende Geschäft hineinregieren können.
Bedingung für den Plan: Berkéwicz selbst muss mit ihrer Familienstiftung auf 4,55 Millionen Euro verzichten, für Barlach sind es immerhin noch 2,53 Millionen Euro. Diese Gewinnforderungen aus früheren Geschäftsjahren hatten einst dazu beigetragen, den renommierten Verlag zahlungsunfähig zu machen. Der Verzicht soll es jetzt ermöglichen, die Insolvenz zu beenden und die übrigen Gläubiger auszuzahlen.
Allerdings wäre Barlach nicht Barlach, wenn er nicht umgehend eine Beschwerde in Erwägung zöge. Der Schritt werde geprüft, teilte der Enkel des Bildhauers Ernst Barlach gleich nach dem Termin im Amtsgericht Charlottenburg mit. Im gleichen Atemzug kündigte er jedoch an, seine Medienholding werde in der künftigen Suhrkamp AG eine „konstruktive und aktive Aktionärsrolle“ übernehmen und stünde auch für notwendige Kapitalerhöhungen zur Verfügung.
Nicht ausgeschlossen also, dass Barlach selbst einer möglichen Beschwerde keine großen Chancen einräumt. Nach Angaben des gerichtlich bestellten Sachwalters Rolf Rattunde müsste er dafür nachweisen, dass er mit dem Insolvenzplan schlechter dasteht als ohne. Und dass dieser Nachteil nicht durch Geld ausgeglichen werden kann - eine schwer zu nehmende Hürde, zumal das Gericht sich auch schon bei der Prüfung des Sanierungskonzepts Gedanken über die Konsequenzen für Barlach gemacht haben dürfte.