Pfingstsonntag bleiben alle Läden zu

Verkauf von Blumen und Brötchen ist verboten.

Düsseldorf. Am Pfingstsonntag bleiben an Rhein und Ruhr alle Geschäfte des sogenannten "täglichen Kleinbedarfs" geschlossen. Dazu zählen auch Blumenläden, Bäckereien und Konditoreien. Grund ist die seit Ende 2006 geltende Neuregelung der Ladenöffnungszeiten in NRW. Allerdings dürfen diese Geschäfte am Pfingstmontag dann für fünf Stunden öffnen.

Nicht vom Ladenöffnungsgesetz erfasst werden Gaststätten und Trinkhallen. Kioske, die zugleich eine Konzession als Trinkhalle besitzen, dürfen daher nach einer Mitteilung der Industrie- und Handelskammer Köln am Pfingstsonntag öffnen und "zum alsbaldigen Verzehr und Verbrauch" Flaschenbier, alkoholfreie Getränke, Tabak- und Süßwaren verkaufen. Red

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