Bürgerbegehren in ViersenPrimus-Schule: Stadt hält das Bürgerbegehren für unzulässig
Die Vorprüfung einer Anwaltskanzlei ergab: Die Begründung des Bürgerbegehrens ist fehlerhaft. Die Initiative muss 5000 fertig gedruckte Zettel einstampfen. Wie sie jetzt dennoch die Verlängerung des Schulversuchs erreichen will.