Alle Viersen-Artikel vom 03. Dezember 2022
Primus-Schule: Stadt hält das Bürgerbegehren für unzulässig
Primus-Schule: Stadt hält das Bürgerbegehren für unzulässig

Bürgerbegehren in ViersenPrimus-Schule: Stadt hält das Bürgerbegehren für unzulässig

Die Vorprüfung einer Anwaltskanzlei ergab: Die Begründung des Bürgerbegehrens ist fehlerhaft. Die Initiative muss 5000 fertig gedruckte Zettel einstampfen. Wie sie jetzt dennoch die Verlängerung des Schulversuchs erreichen will.