Bürgerbegehren in Viersen Primus-Schule: Stadt hält das Bürgerbegehren für unzulässig
Viersen · Die Vorprüfung einer Anwaltskanzlei ergab: Die Begründung des Bürgerbegehrens ist fehlerhaft. Die Initiative muss 5000 fertig gedruckte Zettel einstampfen. Wie sie jetzt dennoch die Verlängerung des Schulversuchs erreichen will.
03.12.2022
, 06:00 Uhr
. Das geplante Bürgerbegehren für eine um drei Jahre verlängerte Fortführung der Primus-Schule erfüllt nach Auffassung der Viersener Stadtverwaltung die rechtlichen Voraussetzungen nicht. Sie empfiehlt daher dem Stadtrat, das Bürgerbegehren in seiner Sitzung am 13. Dezember für unzulässig zu erklären.