Städte rücken Ratten auf den Pelz

Bisher rückten die Rattenbekämpfer des Kreises Mettmann nur im Bedarfsfall aus. Ab Januar sollen die Tiere präventiv bekämpft werden. Grundstücksbesitzer müssen sich künftig selbst kümmern.

Erkrath. Bei Ratten handelt es sich um Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), von denen Krankheitserreger auf den Menschen und Haustiere übertragen werden können. Ihre Eindämmung und Bekämpfung ist als Maßnahme des Gesundheitsschutzes Pflichtaufgabe der Kommunen.

Im Kreis Mettmann wird die Rattenbekämpfung in Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung und den kreisangehörigen Städten über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt. Zudem wurde ordnungsbehördliche Verordnung über die Rattenbekämpfung im Kreis Mettmann im Kreistag beschlossen. Die Bekämpfung sieht bisher so aus, dass Rattenbefall von Bürgerinnen und Bürgern beim Fachbereich 32 - Einwohner · Ordnung gemeldet oder durch die Stadt festgestellt wird. Durch den Fachbereich 32 wird dann die Bekämpfung durch ein Fachunternehmen beauftragt.

Durch Hinzuziehung eines Sachverständigen wurde nunmehr jedoch festgestellt, dass die bisherige Art der Rattenbekämpfung ineffektiv ist. Bedingt dadurch, dass Köder nur nach Befallsmeldungen ausgelegt werden, wird die Population selbst nicht verringert, sondern nur einzelne Tiere bekämpft. Eine Eindämmung von Infektionsherden kann so nicht erreicht werden. Auch ist bisher keine auswertbare Dokumentation über die tatsächliche Befallserhebung möglich.

Was ändert sich ab 1. Januar? Das Konzept zur Rattenbekämpfung im Kreis Mettmann wurde von der Kreisverwaltung sowie den zehn kreisangehörigen Städten im Jahr 2016 grundlegend überarbeitet. Im vierten Quartal wurde dann eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Künftig findet eine systematische, präventive Rattenbekämpfung statt. Hierzu wird zunächst jeder zweite Einstieg von Misch- und Abwasserkanälen mit Ködern belegt.

Die Kanäle gelten als „sicheres und warmes Wohnzimmer“ der Ratten. Die ausgelegten Köder werden regelmäßig kontrolliert und es wird solange nachbeködert, wie festgestellt wird, dass Köder durch Ratten aufgenommen werden. Zeitgleich findet eine oberirdische Bekämpfung auf öffentlichen Flächen statt. Die Bekämpfung auf Privatgrundstücken wird auf die Grundstückseigentümer als Zustandsstörer im Sinne des Ordnungsbehördengesetzes übertragen.

Die Systemumstellung ermöglicht erstmalig aufgrund hoher Dokumentationsanforderungen eine tatsächliche Befallserhebung, die künftig eine noch zielgerichtetere und effektivere Bekämpfung möglich macht. Außerdem ist eine tatsächliche Dezimierung der Rattenpopulation zu erwarten.

Was heißt das künftig für Grundstückseigentümer? Ab 1. Januar sollen die Grundstückseigentümer zur Störungsbeseitigung und Übernahme der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet werden. Laut Ordnungsbehördengesetz ist grundsätzlich der Eigentümer einer Sache zur Gefahrenabwehr verpflichtet, wenn die Gefahr von dessen Eigentum ausgeht. Bei der bislang von der Stadt durchgeführten Bekämpfung auf Privatgrundstücken handelte es sich um eine freiwillige Leistung, deren weiteres Angebot vor dem Hintergrund des beschlossenen aufwendigen Systemwechsels für präventives Handeln unverhältnismäßig erscheint. Der entsprechende Beschluss wurde in der Ratssitzung am 8. September 2016 gefasst. Die Heranziehung der Grundstückseigentümer hat zudem den Nebeneffekt, dass diese sensibilisiert werden und eigenständig Vorkehrungen gegen rattenbegünstigende Zustände treffen können (zum Beispiel Sauberkeit an den Mülltonnen, Abdeckung von Komposthaufen, Rückschnitt).

Auch wenn Grundstückseigentümer Rattenbefall künftig selbst bekämpfen müssen, haben diese den Befall dennoch unverzüglich dem Fachbereich 32 anzuzeigen. Die Bekämpfung kann dann selbständig durch Mittel aus dem Bau- oder Gartenmarkt erfolgen. Auch die Beauftragung eines Fachunternehmens ist kostengünstig möglich. Der Fachbereich 32 kann nach angemessener Frist einen Nachweis über die durchgeführten Maßnahmen verlangen oder sich vor Ort von deren Wirksamkeit überzeugen. Geregelt wird dieses Verfahren in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung der Rattenbekämpfung in der Stadt Erkrath. Diese wurde zur Beschlussfassung in die Ratssitzung am 13. Dezember eingebracht. Red/Foto: Archiv/Red

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