Wasserschutzzone Kanaldichtheit 2016 nachweisen

Häuser in Wasserschutzzonen: Kanaldichtheit in 2016 nachweisen.

Krefeld. Abwasserrohre sollten dicht sein, damit keine Schadstoffe ins Erdreich gelangen. Hauseigentümer, die innerhalb von Wasserschutzzonen in Gebäuden Baujahr 1965 und älter leben, müssen die Dichtheit bis Ende dieses Jahres nachweisen. Gewerbe und Industriebetriebe haben diese Pflicht, sofern Gebäude vor 1990 errichtet wurden.

Etwa 8000 Grundstücke liegen in der Wasserschutzzone, berichtet Helmut Döpcke, Fachbereichsleiter Umwelt der Stadt Krefeld. „Rund 500 Prüfbescheinigungen liegen bisher vor, aber wir gehen davon aus, dass mehr Prüfungen gemacht und weitere bereits in Auftrag gegeben wurden.“

Im ersten Quartal 2016 will der Bereich Umwelt „entspannt abwarten und dann die Grundstückseigentümer gezielt kontaktieren“, sagt Döpcke. „Die Häuser sind vor 50 Jahren gebaut worden, da kommt es auf einen Monat mehr auch nicht an.“

Die entsprechenden Prüfbescheinigungen müssen innerhalb eines Monats nach der Erstellung in der Stadtverwaltung Krefeld vorgelegt werden.

Diese Regelung entspreche einem Bedürfnis der Bürger, heißt es von Seiten der Verwaltung. „Die Mehrzahl der Bürger legt den Bescheid von sich aus vor und will von uns auch das Okay haben, dass alles in Ordnung ist“, sagt Helmut Döpcke, Fachbereichsleiter Umwelt. „Wir prüfen den Bescheid und legen dann gemeinsam fest, ob und wie und in welchem Umfang eine Sanierung erfolgen muss.“

Kleinere Schäden, sagt Döpcke, müssten gar nicht behoben werden. „Bei leichteren Mängeln kann die Reparaturfrist bis zu zehn Jahre betragen.“ Nur wirklich erhebliche Schäden müssen zeitnah behoben werden, sagt Döpcke.

Seine Empfehlung ist eindeutig: Die Bürger sollten sich immer an die Behörden wenden. „Es gibt immer noch Kanalhaie, und auch die seriösen Firmen wollen ja Geld verdienen.“

Philibert Reuters (CDU) findet diese Handhabung als „flexibel und bürgernah“.

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