Düsseldorf Prozess: Universität betrieb Gen-Labor acht Jahre ohne Genehmigung

Professor saß am Donnerstag auf der Anklagebank. Antrag an die Bezirksregierung war offenbar verloren gegangen.

Düsseldorf: Prozess: Universität betrieb Gen-Labor acht Jahre ohne Genehmigung
Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Gen-Technik ist ein hochsensibler wissenschaftlicher Bereich. Darum gelten dafür auch sehr strenge Gesetze. Erst durch eine Selbstanzeige eines Professors kam vor zwei Jahren heraus, dass die Vorschriften acht Jahre lang missachtet worden waren. Am Institut für Molekulare Physikalische Chemie wurde ein Gen-Labor betrieben, das nicht bei der Bezirksregierung angemeldet war. Am Donnerstag musste sich der 56-jährige Wissenschaftler dafür vor dem Amtsgericht verantworten. Er hatte sich geweigert, die 3000 Euro Bußgeld zu bezahlen.

Wie der Professor erklärte, arbeite er im Grenzbereich zwischen Physik, Chemie, Biologie und Medizin. Als Institutsleiter habe er 2007 den Antrag gestellt, eine gentechnische Anlage betreiben zu dürfen. Bearbeitet wird der normalerweise von der Stabsstelle für Arbeits- und Umweltschutz der Universität, die dann die Bezirksregierung informiert. Sie ist für die Kontrolle des Labors zuständig und schickt einen Bescheid, wenn die Anlage in Betrieb genommen werden kann.

Doch bei der Bezirksregierung kam der Antrag nie an. Wie die Rechtsanwältin des Professors erklärte, gab es bei der Stabsstelle damals einen Personalwechsel. Offenbar ging das Schreiben in der Bürokratie unter. Ein Mitarbeiter der Uni—Verwaltung bestätigte, dass es damals Probleme gab. Möglicherweise habe es auch Missverständnisse gegeben. Die Universität hat ihr Bußgeld von 2500 Euro bezahlt.

Der Vertreter der Bezirksregierung machte deutlich, dass es sich nicht um eine Kleinigkeit handele. Das Gen-Labor gehöre zur Sicherheitsstufe 1. Das bedeutet, an den Türen müssen Warnschilder hängen, damit nicht jeder die Anlage betrifft. Außerdem braucht das Personal eine Qualifikation und es muss eine besondere technische Ausstattung geben. Diese Bestimmungen seien jahrelang missachtet worden.

Der Professor bestritt, dass er als Institutsleiter zuständig für die korrekte Anmeldung war. Er fürchtete außerdem, dass man ihn bei einer Verurteilung für unzuverlässig halte und seine wissenschaftliche Karriere beendet sei. Der Amtsrichter stellte das Verfahren gegen den 56-Jährigen schließlich ein.

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