Ist der Rotlicht-Prozess für zwei Angeklagte bald vorbei?

27-Jährige nach Zusammenbruch eingeschränkt verhandlungsfähig. Ex-Kollegin ist schwanger.

Ist der Rotlicht-Prozess für zwei Angeklagte bald vorbei?
Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Am Freitag ging der Rotlicht-Prozess vor dem Landgericht in die „Babypause“, weil zwei beisitzende Richter sich um ihren Nachwuchs kümmern wollen. Bis zum September findet nur noch alle drei Wochen ein Verhandlungs-Tag statt, damit das Verfahren nicht zu lange unterbrochen wird. Die Anklagebank könnte sich derweil rasch lichten, denn zwei der Damen werden vermutlich bald ausscheiden.

Am Freitag legte Emina H. ein Attest vor. Die 27-Jährige, die nur wegen eines einzigen Falles seit mehr als zwölf Monaten in dem Mammut-Verfahren sitzt, hatte vor einigen Tagen einen Nervenzusammenbruch im Gericht erlitten. „Ich kann nicht mehr, ich will nicht mehr“, rief Emina H. sichtlich aufgewühlt und machte der Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe.

Danach hatte sie sich von einem Psychiater untersuchen lassen. Der stellte fest, dass die 27-Jährige, die während des Verfahrens eine Fehlgeburt hatte, unter schweren Depressionen leidet. Sie sei nur noch bedingt verhandlungsfähig, zwei Mal zwei Stunden am Tag. Der Arzt stellte abschließend fest, dass ihr Verfahren so schnell wie möglich beendet werden sollte.

Wenn die Vorgänge um die Bordelle an der Rethelstraße nur noch stundenweise aufgearbeitet werden, würde sich der Prozess, der schon mehr als ein Jahr dauert, noch weiter dahin schleppen. Darum soll am 18. August der Zeuge gehört werden, der Emina H. betrifft. Danach wird ihr Verfahren vermutlich abgetrennt — oder eingestellt, falls auch dieser Freier eine wenig glaubwürdige Geschichte erzählt.

Auch eine weitere Angeklagte wird wohl nicht mehr lange Teil des Verfahrens sein. Die Frau, die als Service-Kraft an der Rethelstraße gearbeitet hatte, ist schwanger. Sie wird vermutlich Anfang des Jahres zum zweiten Mal Mutter. Auch das Strafverfahren gegen sie wird vermutlich abgetrennt.

Was das für den gesamten Prozess bedeutet, ist noch unklar. Nachdem der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft nichts mehr sagen will, könnte Bewegung in das Verfahren kommen. Ein „Deal“ zwischen den Parteien ist nicht ausgeschlossen.

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