AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenschaltung in der Westdeutschen Zeitung und Schaltung von Onlinewerbemitteln auf www.wz.de

1. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift und/oder im Internet (eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten) und/oder der Beifügung von Belegen zum Zwecke der Verbreitung (nachfolgend Werbeauftrag/Anzeigenauftrag/Auftrag).

Für jeden Werbeauftrag, und zwar auch für alle Folgeaufträge gelten die vorliegenden AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Preisliste der Westdeutschen Zeitung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verlag“), deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Geltung etwaiger AGB der Werbetreibenden oder Inserenten ist ausgeschlossen, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen.

2. Anzeigen sind zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden TextMillimeter dem Preis entsprechend in AnzeigenMillimeter umgerechnet.

6. Werbeaufträge, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift oder auf www.wz.de veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. TextteilAnzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen und werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses –wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, der einwandfreien Druck unterlage, der Beilagen oder des digitalen Motivs ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlages nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Veröffentlichungen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages wird die erschienene Anzeige auf der Rechnung mit aufgedruckt oder es werden vollständige Belegexemplare geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten, sowie Waren, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Bei OnlineAnzeigenaufträgen kann der Verlag nicht eine jederzeitige und vollständige Wiedergabe sicherstellen. Der Verlag haftet nicht für Fehler in der Wiedergabe, wenn diese durch außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird, insb. Störungen derKommunikationsnetze, durch die Verwendung ungeeigneter Darstellungssoft oder Hardware und Ausfall von Servern.

21. Online Streitbeteiligung:

a) Die EUKommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streit schlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer OnlineBestellung zunächst außergerichtlich zu klären.

Diese Streitbeilegungsplattform für Beschwerdeverfahren via OnlineStreitbeilegung für Verbraucher (OS) finden Sie hier: http://ec.europa.eu/ consumers/odr/.

b) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei NichtKaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

1. Der Verlag handelt den Auftraggebern gegenüber ausschließlich im Namen und für Rechnung der angeschlossenen Verlage. Der Verlag hat von diesen Verlagen InkassoVollmacht.

2. Mit der Erteilung eines Werbeauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.

3. Fehlerhaft veröffentlichte Kenn und KontrollNummern beeinträchtigen den Zweck der Veröffentlichung nur unerheblich. Ein Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz ist hierfür ausgeschlossen.

4. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nicht beachtet. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Daten frei von Viren sind. Dateien mit Viren kann der Verlag löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich im Übrigen Ersatzansprüche für von Viren verursachte Schäden vor.

5. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

6. Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z. B. Fotopapier) und auf Datenträgern angelieferte Anzeigen stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen.

7. Abbestellungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder unter Vorlage der Quittung bzw. eines Ausweises bis zum jeweiligen Anzeigenschluss erfolgen.

8. Bei Rubriken, Fließsatz, Treffpunkt und bei privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Beleg. Bei Wiederholungsanzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Beleg für die erste Anzeige, alle weiteren Termine können durch AufnahmeBescheinigung bestätigt werden.

9. Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils auf die belegte Hauptausgabe. Soweit zu dieser Ausgabe lokale Wechselseiten gehören, behält sich der Verlag hier eine andere Platzierung vor.

10. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen ein; der Auftraggeber stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei. Durch Erteilung eines Werbeauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der Veröffentlichung bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

11. Bei Dauerkunden behält sich der Verlag vor, ohne Benachrichtigung des Auftraggebers den Beginn der sich regelmäßig erneuernden Abschlüsse auf den Quartalsanfang zu legen.

12. Im Falle der Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.

13. Ab 450 Millimeter Höhe im Anzeigenteil wird die volle Satzspiegelhöhe (480mm) berechnet.

14 Für Sonderseiten und rubriken, für Anzeigenstrecken, für in der Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, für Kombinationsabschlüsse und Jahresabschlüsse ab 250.000 mm sowie für Kombinationen mit anderen Titeln und bei Beilagen ab 3,5 Mio. Exemplaren können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden.

15. Der Verlag kann für Anzeigen, die in ThemenKollektiven erscheinen, von der Preisliste abweichende Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge und eine Veröffentlichung auf www.wz.de enthalten können. In einem solchen Fall werden die entsprechenden Beiträge oder die gesamte Veröffentlichung als „Anzeige“ gekennzeichnet.

16. Der Preis für Werbeaufträge von Auftraggebern aus dem Verbreitungsgebiet (Ortspreis) kann von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder ihre Niederlassungen im Verbreitungsgebiet des Verlages haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder ortsabhängig Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Werbeaufträge des vorgenannten Kundenkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die Grundpreise.

17. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.

18. Der Verlag gewährt Konzernrabatt, sofern eine besondere Konzernvereinbarung geschlossen und eine Beteiligung von über 50 % nachgewiesen wird. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

19. Schadensersatzansprüche gegen den Verlag wegen gänzlichen oder teilweisen, vom Verlag nicht zu vertretenden Nichterscheinens der Zeitung bzw. der Anzeigen, Beilagen und digitalen Veröffentlichungen auf www.wz.de insbesondere bei rechtmäßigen Streiks und Aussperrung im Betrieb des Verlags, sind ausgeschlossen.

20. Bei Preisänderungen für Anzeigen, Beilagen oder digitale Produkte treten die neuen Bedingungen auf für laufende Aufträge sofort in Kraft.

21. Veröffentlichte Anzeigen werden – soweit möglich – als Beleg auf die Rechnung gedruckt. Ein Anspruch auf Zusendung eines Beleges besteht nicht.

22. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten, den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen. Dies gilt auch für schriftliche Fließsatzanzeigenaufträge. Änderungen des Anzeigenauftrages, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen.

23. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten ebenfalls in einem Onlinedienst zu veröffentlichen.

24. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Sollte es sich um personenbezogene Daten handeln, werden diese nach aktuellen Datenschutzgesetzen behandelt. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung einsehbar unter www.wz.de.

25. Anzeigenfarbreklamationen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen begründen keinen Anspruch.

26. Alle Trauer, Danksagungs und Jahresgedächtnisanzeigen werden immer auch auf trauer.wz.de veröffentlicht und mit einer Pauschale berechnet. Bei OnlineVeröffentlichungen von Traueranzeigen/Nachrufen gelten zusätzlich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von trauer.wz.de

27. Beilagen sind Bestandteil einer crossmedialen Schaltung (Print und Digital). Die gedruckte Prospektbeilage wird automatisch zusätzlich, sofern die digitale Druckunterlage eingereicht wird, digital in der Gesamtauflage unseres WZ EPapers veröffentlicht und mit dem jeweiligen Printgrammatur1000er Preis „Beilagen“ berechnet. Die Auflage der WZ EPaper wird auch dann berechnet, wenn der Kunde keine digitale Vorlage zur Verfügung stellt.

28. Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen ergänzend in die OnlineDienste des Verlages auf www.wz.de und ggf. seiner OnlineKooperationspartner Kalaydo.de (Stellen) oder markt.de (Immobilien, KFZ, Freizeit/Hobby, Treffpunkt) einzustellen. Zudem ist der Verlag befugt Anzeigen, die im Internet veröffentlicht werden, technisch zu bearbeiten und optisch zu verändern.

29. Angaben des Verlags über zukünftige Auflagen, auch in Auftragsbestätigungen über das Beifügen von Prospektbeilagen, TipOnKarten und MemoSticks® sind vorläufige Angaben. Sie basieren auf Berechnungen des Verlags jeweils im Herbst für das Folgejahr. Die voraussichtliche tatsächliche Auflage – und somit die daraus folgende vom Auftraggeber anzuliefernde Menge an Prospektbeilagen, TipOnKarten oder MemoSticks® – der gebuchten Ausgabenbelegungen kann frühestens 6 Wochen und spätestens 2 Wochen vor Beifügung beim Verlag abgefragt werden. Etwaige Übermengen werden in angrenzende Gebiete verteilt. Anlieferungsmengen von Teilbelegungen auf Anfrage. Mindestbelegung beträgt 5.000 Exemplare. Berechnet wird die angelieferte Menge zzgl. der aktuellen EPaperauflage. Beilagen werden grundsätzlich in der kompletten EPaperAuflage veröffentlicht

Gültig ab 1. Januar 2021

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