Hintergrund: Wie es nach einem SPD-Nein weitergehen könnte

Berlin (dpa) - Sollten die SPD-Mitglieder einer großen Koalition nicht zustimmen, werden die Karten neu gemischt. Zunächst könnte die Union noch einmal Sondierungen mit den Grünen aufnehmen, theoretisch könnten auch SPD, Linke und Grüne über eine Regierungsbildung verhandeln.

Das hat die SPD aber ausgeschlossen.

Sollten mögliche Sondierungen scheitern, würde die Lage kompliziert. Da Angela Merkel als geschäftsführende Bundeskanzlerin nicht die Vertrauensfrage stellen kann, müsste eine Kanzlerwahl auch ohne parlamentarische Mehrheiten stattfinden.

Die Voraussetzungen und der Ablauf der Wahl zum Bundeskanzler sind in Artikel 63 des Grundgesetzes geregelt. Darin heißt es: „Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.“

Verfassungsrechtler weisen darauf hin, dass der Bundespräsident frei ist, einen beliebigen Kandidaten als Kanzler zu benennen, er müsste nicht einmal Mitglied des Bundestages sein. Unvorstellbar, dass Joachim Gauck nicht Merkel ernennt. Theoretisch könnte Gauck aber auch eine Art „Expertenregierung“ auf den Weg bringen - wie in Italien.

Wird eine Kanzlermehrheit für den von Gauck benannten Kandidaten nicht erreicht, auch nicht in beliebig vielen weiteren Wahlgängen innerhalb der Frist von 14 Tagen, heißt es in Artikel 63 weiter: „Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.“

Den dann mit der relativen Mehrheit gewählten Kanzler einer Minderheitsregierung „hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.“ Gauck müsste also entscheiden, ob er eine Minderheitsregierung im Amt lässt, oder den Weg für Neuwahlen freimacht, indem er den Bundestag auflöst. Wird der Bundestag aufgelöst, muss innerhalb von 60 Tagen neu gewählt werden.

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