Verbraucherschutz Hygiene-Ampel soll noch vor der Landtagswahl kommen

Gastronomieverbände lehnen das Gesetz ab, Ministerium erhofft sich Verbesserung der Sauberkeit. Heute ist es Thema im Ausschuss.

Lebensmittel-Betriebe sollen verpflichtet werden, nach einer Übergangsfrist von drei Jahren die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen auf einem Aushang im Gastraum oder an der Theke offenzulegen.

Lebensmittel-Betriebe sollen verpflichtet werden, nach einer Übergangsfrist von drei Jahren die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen auf einem Aushang im Gastraum oder an der Theke offenzulegen.

Foto: Jens Büttner

Düsseldorf. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) will das Gesetz zur Hygiene-Ampel noch vor der Wahl auf den Weg bringen. Es soll Lebensmittel-Betriebe verpflichten, nach einer Übergangsfrist von drei Jahren die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen auf einem Aushang im Gastraum oder an der Theke offenzulegen. 150 000 Betriebe sind betroffen. Auf einem Balken in Ampelfarben — Grün für „Anforderungen erfüllt“, Rot für „Anforderungen unzureichend erfüllt“, Gelb dazwischen — soll ein Pfeil die Bewertung präzisieren: Ist ein grün bewerteter Betrieb etwa ganz nah am gelben Bereich?

Die Verbände der Betriebe lehnen das System ab. Es sei unnötig — 90 Prozent der Betriebe seien grün bewertet — und es bringe nicht mehr Transparenz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte einen Pilotversuch zudem als rechtswidrig gekippt.

„Es ist für den Verbraucher nicht erkennbar, wie das Ergebnis zustande kommt“, sagt Klaus Hübenthal, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes NRW. Die Punktwertung, die zur Einordnung in die Farbkategorien führt, werde mit veröffentlicht. Doch was unterscheidet einen Betrieb mit fünf Minuspunkten von einem mit acht? Eine Ratte in der Küche oder Fehler bei der Dokumentation der Kühlkette?

Im Umweltministerium ist man überzeugt von der Neuerung. „Grün ist ein Qualitätssiegel“, sagt ein Sprecher. Man hoffe auf eine Verbesserung der Hygiene. Denn durch die Veröffentlichung könnte es einen stärkeren Qualitätswettbewerb geben. „Seit Jahren bleibt die Beanstandungsquote auf einem Niveau.“ Grün bewertete Betriebe fühlten sich wohl nicht unter Druck, kleine Beanstandungen auszuräumen. Das solle sich ändern.

Das Gesetz solle außerdem die Rechtsgrundlage schaffen, die es laut OVG nicht gibt. Das Gesetz wird heute im zuständigen Ausschuss beraten, nächste Woche kommt es zur Abstimmung ins Plenum — die Umsetzung würde im ersten Quartal erfolgen. NRW wäre das erste Land mit einem solchen Gesetz. FDP- und CDU-Fraktion haben sich dagegen ausgesprochen. Sie kritisieren es als „Hygiene-Pranger“ und sehen eine „Misstrauenskultur“, die geschürt wird.

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