ANZEIGE Immobilie vor Kauf mehrfach anschauen Gekauft wie gesehen

Auch wenn die Eigentumswohnung Liebe auf den ersten Blick war: Es lohnt sich, vor dem Kauf eine zweite oder dritte Besichtigung vorzunehmen

Gekauft wie gesehen
Foto: dpa-tmn/Daniel Karmann

Die Immobilien-Anzeige in der Zeitung oder im Online-Portal liest sich vielversprechend: Ein „Wohntraum“ wird angekündigt, eine „Wohlfühloase“, ein „von Grund auf saniertes Apartment“. Wenn dann auch noch ansprechende Fotos beigefügt sind, wirkt die zum Kauf angebotene Eigentumswohnung einladend und attraktiv. Vielfach ist sie das auch. Dennoch sollten Interessenten genau hinschauen und nicht nur dem Haus, sondern auch der Umgebung am besten gleich mehrfach einen Besuch abstatten. Dazu rät der Verband Privater Bauherren. Denn so lassen sich weitere Eindrücke sammeln – auch über Dinge, die an der Immobilie womöglich nicht optimal sind.

Auf Helligkeit, Umgebungsgeräusche und Nachbarschaft achten

So stehen Wohnungen bei Besichtigungen zur Mittagszeit natürlich in einem buchstäblich besserem Licht da als am Morgen oder Spätnachmittag. Fehlende Helligkeit kann bei insbesondere bei Zimmern nach Norden oder Osten eine Rolle spielen.

Auch ist es ratsam, die Immobilie an einem „normalen“ Wochentag aufzusuchen, um herauszufinden, ob sich beispielsweise ein Gewerbe in der Nachbarschaft befindet und dort lärmintensiv gearbeitet wird.

Ebenso aufschlussreich ist aber auch ein Besuch am Abend oder an Sonntagen, denn dann zeigt sich, wie es um die Parkplatzsituation steht.

Auf manche Besonderheiten zu achten, lernt man zuweilen erst durch leidvolle Erfahrung: Wer denkt schon daran, dass der benachbarte Supermarkt regelmäßig morgens um 5 Uhr von Lastwagen beliefert wird? Schlafraubend können auch dauer-feiernde Nachbarn sein. Über die Hellhörigkeit der Bausubstanz erfährt man abends am meisten, wenn alle zu Hause sind.

Ist man in der Wohnung, lohnt es sich also, die Ohren zu spitzen: Schleudert in der Wohnung nebenan die Waschmaschine? Kann man Aufzug, Toilettenspülungen oder Kinder hören? Und vor allem: Könnte einen das auf Dauer stören, wenn man erst hier lebt?

Apropos Nachbarn: Der Verband Privater Bauherren rät Kaufinteressenten, die Menschen im Haus anzusprechen. Denn sie können wertvolle Informationen über den Umgang miteinander geben.

Bei gebrauchten Immobilien lautet ein Standard-Satz im notariellen Kaufvertrag übrigens: „Der Käufer hat die Immobilie gesehen, er kauft sie im gebrauchten Zustand.“ Außer bei nachweisbar vorsätzlich verschwiegenen Mängeln hat ein Käufer später kaum Möglichkeit zur Reklamation. Eine gute Vorab-Besichtigung ist also außerordentlich empfehlenswert.

Die WZ ist weder für den Inhalt der Anzeigen noch für ggf. angebotene Produkte verantwortlich.