Bundestagswahlliste der NRW-Piraten möglicherweise anfechtbar

Transparenz soll ein Markenkern der Piraten sein. In NRW sind sie jetzt dabei erwischt worden, ein Gutachten unter der Decke zu halten: Die Aufstellung der Kandidatenliste für die Bundestagswahl soll rechtswidrig sein.

Düsseldorf (dpa) - Die Piraten in Nordrhein-Westfalen müssen ihre Kandidatenliste für die Bundestagswahl möglicherweise neu aufstellen. Ein Rechtsgutachten geht davon aus, dass die Ende Januar beschlossene Liste rechtswidrig ist, weil Einladungsfristen nicht eingehalten wurden. Das bestätigte Landesparteichef Sven Sladek der Nachrichtenagentur dpa in Düsseldorf. Das Gutachten habe schon vor der Versammlung vorgelegen, sei aber zurückgehalten worden. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Dienstag berichtet.

Nach Angaben des Düsseldorfer Innenministeriums ist die Kandidatenliste bislang nicht bei der Landeswahlleiterin eingereicht worden. Die Frist laufe erst am 15. Juli ab. Die Wahlversammlung könnte wiederholt werden.

Der Landesvorstand hatte beschlossen, die Formalien der Aufstellungsversammlung rechtlich prüfen zu lassen. Wenige Tage vor der Versammlung am 26. und 27. Januar im sauerländischen Meinerzhagen lag das Ergebnis vor: Die Anwaltskanzlei empfahl, die Wahl der Liste zu verschieben, weil die Einladungsfrist zu kurz gewesen sei.

Von dieser Warnung erfuhr allerdings außer dem Landesvorstand niemand und die Versammlung wurde durchgezogen. „Das ist unser Fehler gewesen“, räumte Sladek jetzt ein. Zwei Gründe hätten zu dieser Entscheidung geführt: Der Vorstand habe in dem Rechtsgutachten nicht alle Satzungsspezifika vollständig berücksichtigt gesehen und Zweifel an dem Ergebnis gehabt. Außerdem habe man davon abgesehen, die Versammlung so kurzfristig noch abzusagen, weil alles bereits organisiert gewesen sei.

Die Kanzlei habe eine Einladungsfrist von 28 Tagen zugrunde gelegt, die die Satzung für einen Landesparteitag vorschreibe, erläuterte Sladek. Für eine Aufstellungsversammlung gebe es eine solche Frist nicht. „Ich bin ziemlich sicher, dass die Liste haltbar ist.“ Dies werde nun aber von Rechtsexperten der Bundespartei und weiteren Juristen erneut geprüft.

Für Landeswahlleiterin Helga Block gibt es noch keinen Grund, einzuschreiten: Bei ihr wurde die strittige Liste noch gar nicht eingereicht. Dies muss spätestens am 15. Juli geschehen sein. Viel Zeit für die Piraten, die Wahl eventuell zu wiederholen. Es sei aber sehr ratsam, die Listen frühzeitig einzureichen, damit auch die Landeswahlleiterin noch rechtzeitig auf Fehler hinweisen könnte, empfahl eine Sprecherin.

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