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Das Urteil im Fall Gäfgen ist menschlich gesehen unerträglich. Ein verurteilter Mörder erstreitet Schmerzensgeld vor Gericht, weil ihm die Polizei Gewalt angedroht hatte, um das Leben eines entführten Kindes zu retten.

Doch es ging jetzt nicht um diese Tat, sondern um das absolute Folterverbot, das auch bei Mördern zu gelten hat. Ertragen lässt sich das Urteil, weil der Kläger weiterhin seine lebenslange Strafe absitzen muss. Gerechtigkeit ist eben nicht nur das, was das Gesetzbuch allein definiert, sondern auch das subjektive Empfinden.

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