Meinung Das Urteil steht am Ende, nicht am Anfang

Ein Kommentar von Dieter Sieckmeyer

Dieter Sieckmeyer

Dieter Sieckmeyer

Foto: sergej lepke

Man kann das ganz schnell abhaken. Die Freilassung des mutmaß´lichen Düsseldorfer Bombenlegers ist eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft, die den 51-Jährigen 18 Jahre nach der Tat auf die Anklagebank gebracht hat. Und es ist eine herbe Enttäuschung für die Opfer und deren Familien, die gehofft hatten, nach der langen Zeit endlich mit der fürchterlichen Tat abzuschließen. Aber die Justiz ist nicht dazu da, alte Wunden zu heilen, sondern Recht zu sprechen und zu entscheiden, ob mit Ralf S. der Richtige auf der Anklagebank sitzt oder nicht.

Also hätte man das ganze Verfahren doch sein lassen sollen, wenn die Beweise so dünn sind? Nein, so einfach kann man sich das nicht machen. Es gab konkrete Hinweise, dass der Angeklagte gegenüber Zeugen den Bombenanschlag gestanden und sogar damit geprahlt hatte. Man stelle sich nur vor, die Ermittlungsbehörden wären diesen Hinweisen nicht nachgegangen und das wäre öffentlich geworden. Wie schnell hätte man dem Staat möglicherweise mal wieder unterstellt, dass er auf dem rechten Auge blind ist und Straftaten nicht verfolgt?

Darum war es richtig, noch einmal alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Anschlag aufzuklären, der wegen der jüdischen Opfer auch international Schlagzeilen machte. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft viele Indizien und belastende Zeugenaussagen zusammengetragen. Doch eben keine Beweise. Erschwerend kam hinzu, dass ein verurteilter Betrüger als Kronzeuge immer problematisch ist. Zumal nicht auszuschließen war, dass der immer noch mit einem Auge auf die ausgesetzte Belohnung schielt, wenn Ralf S. am Ende verurteilt werden sollte.

Und es gab auch andere Aussagen, die den 51-Jährigen schwer belasteten. Die kamen allerdings vor allem von Ex-Freundinnen des Angeklagten, die er regelmäßig betrogen und teilweise finanziell ausgenommen hatte. Dass möglicherweise Rachegelüste die Fantasie beflügelten, weckte Zweifel. Wenn es um einen Ladendiebstahl ginge, hätte das Gericht sich vielleicht leichter getan. Aber wenn es darum geht, einen Menschen für den Rest seines Lebens ins Gefängnis zu schicken, müssen sich die Richter sicher sein.

Die Staatsanwaltschaft nun an den Pranger zu stellen, wäre absolut falsch. Ein Urteil steht am Ende, nicht am Anfang. Sonst könnte man sich den Prozess sparen. Und das letzte Wort im Wehrhahn-Prozess ist noch nicht gesprochen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort