Veranstalter von tödlichem Zugspitz-Lauf: Bin unschuldig

Garmisch-Partenkirchen. Der Veranstalter des Extrem-Berglaufes von 2008 auf die Zugspitze hat jede Verantwortung für denTod von zwei Teilnehmern zurückgewiesen.

„Ich bin der vollenÜberzeugung, dass mich keine Schuld am Tod der beiden Läufer trifft“,sagte Peter Krinninger am Montag zu Beginn des Prozesses vor demAmtsgericht Garmisch-Partenkirchen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem54-Jährigen vor, fahrlässig den Tod von zwei Teilnehmern verschuldetzu haben. In neun Fällen soll Krinninger auch der fahrlässigenKörperverletzung schuldig sein.Das Garmischer Gericht hatte am 6. Juli dieses Jahres einenStrafbefehl über 13 500 Euro erlassen. Der Veranstalter akzeptierteden Schuldspruch aber nicht, obwohl er damit ohne Vorstrafe gebliebenwäre. Daher kam es nun zum Prozess, der nach fünf Verhandlungstagenam 1. Dezember mit einem Urteil enden soll.

Krinninger schilderte sich in seiner Vernehmung zunächst alsverantwortungsbewussten Veranstalter des Extrem-Laufes aufDeutschlands höchsten Berg (2962 Meter). Im Jahr 2000 hatte er denLauf zum ersten Mal organisiert. Als Leistungssportler, staatlichgeprüfter Sportlehrer und Skilehrer sei er sehr gut sensibilisiertfür die Sicherheit im Sport. „Ich bin sehr bergerfahren“, sagte er.

Als Veranstalter habe er auch an jenem 13. Juli 2008 die alleinigeEntscheidung über den Start des Laufes mit mehr als 2200 Höhenmeternauf einer Gesamtstrecke von 16,1 Kilometern zu fällen gehabt. „Dasalleinige letzte Wort habe ich“, beschrieb Krinninger seine Rolle.Die Bergwacht sei für die Sicherheit entlang der Strecke zuständiggewesen.Er habe das Rennen mit guten Gewissen vom österreichischen Ehrwaldaus gestartet, da sich an der Wetterprognose - angesagt waren Regenund Schneefall auf dem Zugspitzgipfel - zunächst nichts geänderthabe. "Neuschnee kann ja sogar förderlich sein“, erläuterteKrinninger.

Die Verantwortung über geeignete Kleidung bei demwechselhaften Wetter wies der Veranstalter den Läufern zu, die imÜbrigen einen Haftungsausschluss hätten unterschreiben müssen. „EineÜberprüfung der Kleidung ist nicht möglich.“ Dies ließen sich dieTeilnehmer auch nicht vorschreiben.

In seiner Vernehmung hielt Richter Paul-Georg Pfluger demAngeklagten mehrfach vor, zu spät auf den Wettersturz reagiert undden Lauf nicht verkürzt oder gar abgebrochen zu haben. Krinningerwill aber am Gipfel lediglich festgestellt haben, dass es „leichtüberzuckert war“ und kaum ein Wind wehte. Erst kurz vor 12.00 Uhr -der Lauf war um 9.00 Uhr gestartet worden - ließ sich derVeranstalter von der Bergwacht überzeugen, den Extrem-Lauf etwa 400Meter unter dem Gipfel zu beenden, was zu dem späten Zeitpunkt einemAbbruch gleichkam.

Zu dem Zeitpunkt mussten die rund 50 Bergretterschon Dutzende erschöpfte und unterkühlte Teilnehmer medizinischversorgen. Auf die Nachfrage des Richters, warum er sich doch zumAbbruch der Veranstaltung entschieden habe, sagte der 54-Jährige:„Ich wollte der Überlastung der Bergwacht nicht Vorschub leisten.“

Für zwei der über 700 Teilnehmer kam jede Hilfe zu spät. Kurz vordem Ziel brachen sie - mit Shirt und kurzer Hose bekleidet -steifgefroren und völlig erschöpft zusammen. Der 41-Jährige ausWitten in Nordrhein-Westfalen und der 45-Jährige aus Ellwangen inBaden-Württemberg starben trotz Wiederbelebungsversuchen.

Der Prozess wird an diesem Mittwoch mit Zeugenvernehmungenfortgesetzt.

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