Urteil: Keine Entschädigung wegen Vulkanasche
Köln (dpa) - Wenn Flüge wegen Vulkanasche ausfallen, haben die Passagiere über die Rückzahlung des Ticketpreises hinaus keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dieses Urteil veröffentlichte das Amtsgericht Köln am Freitag (27.
Mai).
Die Klage auf Entschädigung bezieht sich nicht auf die jüngsten Flugausfälle, sondern stammt bereits aus dem vergangenen Jahr, als der Luftraum nach einem Vulkanausbruch in Island schon einmal gesperrt worden war.
Ein Passagier hatte eine Fluggesellschaft verklagt, weil sie ihm lediglich den Preis für die annullierten Reise erstattet, eine weitergehende Entschädigungen aber abgelehnt hatte. Das Amtsgericht wies die Klage des Mannes ab, weil die Annullierung auf ungewöhnliche Umstände zurückzuführen sei, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hatte. (Aktenzeichen: 132 C 314/10)