Gerichtsurteil Fünf Jahre Haft für Schuss auf Profiboxer Manuel Charr

Der Mann, der Profiboxer Manuel Charr fast erschossen hat, muss ins Gefängnis. Warum er überhaupt abgedrückt hat? Da sind sich auch die Richter nicht so sicher.

Gerichtsurteil: Fünf Jahre Haft für Schuss auf Profiboxer Manuel Charr
Foto: Marius Becker

Essen. Knapp sieben Monate nach einem Attentat auf Profiboxer Manuel Charr ist ein 25-jähriger Mann aus Essen am Montag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte gestanden, am 2. September 2015 auf Charr geschossen zu haben. Tatort war ein Döner-Imbiss in Essen. Auslöser der Bluttat war angeblich ein Streit um ein Facebook-Video, das die Niederlage Charrs gegen den Letten Mairis Briedis zeigt. Daraufhin war es im Internet zu wüsten Beleidigungen gekommen. Das Urteil lautete auf gefährliche Körperverletzung.

Andreas Labentz, Vorsitzender Richter am Essener Schwurgericht, bezeichnete den verbalen Schlagabtausch als einen „an Peinlichkeit nicht zu überbietenden Hahnenkampf“. Es sei zu „unsäglichen Beleidigungen“ gekommen, für die man sich als erwachsener Mann eigentlich schämen müsse.

Möglicherweise habe die Tat noch einen anderen Hintergrund. Der sei im Prozess jedoch nicht offenbart worden - weder vom Angeklagten, noch von Charr, noch von den Zeugen. „Es war nicht zu übersehen, dass es Zeugen gab, die schlichtweg Angst hatten, hier eine Aussage zu machen“, sagte Labentz.

Charr war durch einen Bauchschuss schwer verletzt worden und musste mehrere Stunden notoperiert werden. Laut Urteil war seine Verletzung akut lebensgefährlich. Der 31-Jährige habe großes Glück gehabt.

Der Angeklagte hatte sich im Prozess vor dem Essener Schwurgericht entschuldigt und Charr ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro angeboten. Das hatte der Profiboxer jedoch ausgeschlagen. „Es würde mir keinen Spaß machen, das Geld auszugeben“, sagte Charr am Montag. „Ich habe dem Jungen verziehen.“ Er solle ein neues Leben beginnen können, wenn er entlassen werde. Außerdem wolle er nicht, dass sich dessen Familie verschulde. Sie habe durch die Tat und die Inhaftierung schon genug Leid erfahren.

Mit dem Urteil blieben die Richter ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte auf eine Bewährungsstrafe gehofft.(dpa)

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