Gemeinsame Autofahrt Hund schießt angeblich auf Herrchen - Fall vor Gericht

München · Weil sein Hund einen Mann mit dessen Gewehr angeschossen hat, klagt ein Jäger vor dem Verwaltungsgericht. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte.

 Symbolbild

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Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Das Verwaltungsgericht München entscheidet an diesem Dienstag in einem kuriosen Fall: Ein Jäger behauptet, sein Hund habe ihn mit einem Jagdgewehr angeschossen.

Ihm zufolge soll das Tier den Schuss gelöst haben, als sie beide im Auto waren. Der Jäger verlor nach dem Vorfall seinen Jagdschein, weil er gegen Vorschriften verstoßen haben soll.

Gegen diese Entscheidung des Landratsamtes zog der Mann vor Gericht. Eine außergerichtliche Einigung nach einer mündlichen Verhandlung vor rund zwei Wochen scheiterte nach Angaben eines Gerichtssprechers.

Nun wird es ein schriftliches Urteil geben.

(dpa)
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