Gesundheit Wuppertal: Übergangsfrist des Masernschutzgesetzes ist abgelaufen - was das jetzt bedeutet
Wuppertal · Schulen, Kitas und medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Einrichtungen, in denen Kinder gepflegt werden, müssen Personen melden, die nicht geimpft sind.
10.08.2022
, 06:00 Uhr
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Gesundheitsamt sehr viel zu tun. Nun kommt eine weitere Aufgabe auf das Gesundheitsamt zu: Die Überprüfung fehlender Nachweise über die Masernschutzimpfung. Denn seit dem 31. Juli ist die Übergangsfrist verstrichen – in Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung müssen die betreuten Kinder sowie die Beschäftigten gegen Masern geimpft sein und das nachweisen können, es sei denn, sie weisen Antikörper nach.