Gesundheit Wuppertal: Übergangsfrist des Masernschutzgesetzes ist abgelaufen - was das jetzt bedeutet

Wuppertal · Schulen, Kitas und medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Einrichtungen, in denen Kinder gepflegt werden, müssen Personen melden, die nicht geimpft sind.

 Menschen in Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung müssen gegen Masern geimpft sein. 

Menschen in Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung müssen gegen Masern geimpft sein. 

Foto: dpa/Marius Becker

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Gesundheitsamt sehr viel zu tun. Nun kommt eine weitere Aufgabe auf das Gesundheitsamt zu: Die Überprüfung fehlender Nachweise über die Masernschutzimpfung. Denn seit dem 31. Juli ist die Übergangsfrist verstrichen – in Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung müssen die betreuten Kinder sowie die Beschäftigten gegen Masern geimpft sein und das nachweisen können, es sei denn, sie weisen Antikörper nach.