Elektro-Zigarette: Wo darf sie qualmen, wo nicht?

E-Zigarette offenbart Schlupfloch beim Nichtraucherschutz.

Wuppertal. Immer beliebter werden die so genannten E-Zigaretten. Diese elektrischen Zigaretten beinhalten im Gegensatz zur klassischen Alternative keinen Tabak. Im Inneren der E-Zigarette wird eine Nikotinflüssigkeit zu Dampf erhitzt, den der Raucher einatmet. Unsicher bei dieser Art des Rauchens ist, wie schädlich der Dampf des elektronischen Glimmstengels für Nichtraucher sein könnte. Die Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums lautet daher, dass „die Nutzung der elektrischen Zigarette derzeit für sehr bedenklich gehalten“ wird.

Der Konsum in Räumen, in denen nach dem Nichtraucherschutz NRW ein Rauchverbot gilt, wird vom Ministerium als nicht zulässig betrachtet. Stadtsprecherin Martina Eckermann bestätigte auf WZ-Nachfrage, dass der Nichtraucherschutz in Wuppertal „allgemein kontrolliert wird.“ Wer aber in der Kneipe eine E-Zigarette raucht, hat vom Ordnungsamt nicht mehr als einen Hinweis zu befürchten — keinesfalls jedoch ein Bußgeld. Verboten ist bisher allein der Verkauf der so genanntenen „Liquids“, also der Patronen mit Nikotin als Inhalationsstoff.


Nicht geregelt ist die Nutzung von E-Zigaretten ebenfalls in Wuppertals Bussen und Bahnen. Holger Stephan von den WSW erklärte auf WZ-Nachfrage: „Ist die Gesetzeslage nicht eindeutig, liegt es im Ermessen des Busfahrers, ob er die Nutzung untersagt.“ Dabei sei entscheidend, ob sich Mit-Passagiere vom Dampf belästigt fühlten.

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