Prozessauftakt geplatzt - von Lothar Matthäus, einer Insolvenz und dem Nichtwissen

Der Rekordnationalspieler wird von einem Wuppertaler Insolvenzverwalter verklagt. Der Prozessauftakt ist am Donnerstag geplatzt.

Wuppertal/Velbert. Ja, wo isser denn? Es hätte toll sein können, wenn der große Glanz der weiten Welt am Donnerstag im alten Landgericht an der B 7 erstrahlt wäre — aber es sollte nicht sein. Lothar Matthäus war nicht gekommen. Im Saal 301 saßen nur Rechtsanwalt Hardo Siepe als Vertreter des Klägers und Richter Dirk Büddefeld — selbst die Münchner Anwältin von Matthäus war nicht gekommen.

Alles umsonst? Eher nicht, denn die anwesenden Pressevertreter (diese waren zahlreich erschienen) bekamen einen interessanten Einblick in die Welt der Investitionen, die Ex-Kicker mit ihren in der aktiven Zeit erkickten Millionen so planen.

Um was ging es also? Lothar Matthäus ist Gesellschafter der BHM Verwaltungsbau GmbH & Co KG gewesen. Der Rekord-Nationalspieler hielt 93,75 Prozent der Anteile. Er war Kommanditist, Teilhafter zu deutsch. Die Gesellschaft verdiente ihr Geld damit, dass sie einen Anbau des Rathauses Velbert an die Stadt im Kreis Mettmann vermietete. Im Jahr 2007 dann verkaufte die Gesellschaft das Gebäude an die Stadt Velbert für 5,15 Millionen Euro. Die BHM nutzte die Erlöse, um Verbindlichkeiten abzulösen. Nach Auskunft des Gerichts sollen übrig gebliebene 1,4 Millionen Euro erst an die BHM und dann 1,3 Millionen Euro an Matthäus ausgezahlt worden sein.

Die Gesellschaft, so die Vorwürfe des Klägers — es handelt sich um den Wuppertaler Insolvenzverwalter Norbert Weber — soll durch die Geldentnahme unterfinanziert gewesen sein, konnte ihre Kosten nicht mehr begleichen — es sei zur Insolvenz gekommen. Daher fordert Weber 177.362 Euro von Matthäus.

Der wiederum bestreitet dies und beruft sich auf „Nichtwissen“, wie Richter Büddefeld aus dem Schreiben der nicht anwesenden Rechtsanwältin vortrug.

Ganz so einfach liegen die Dinge laut Richter Dirk Büddefeld nicht. Weil die Haftungseinlage von Matthäus nur 140.000 Euro betragen habe, machte er deutlich, dass dies die Haftungsgrenze sein könne. Zudem gab es Probleme mit Fristen, so dass er auch kein Versäumnisurteil aussprechen wollte. Gleichzeitig erkannte Richter Büddefeld, dass eine zügige Einigung wohl allen Beteiligten entgegenkomme.

Daher schlug er einen Vergleich vor, der sich etwa bei 70.000 Euro bewegte, sogar eine Ratenzahlung für Lothar Matthäus zog er in Betracht — Klägervertreter Siepe lehnte ab.

Verzwickte Sache. Was also tun? Ganz einfach: Der Prozess wurde vertagt. Ob die große Welt des Fußballs dann im Saal des Landgerichts erstrahlt, bleibt ungewiss — ein persönliches Erscheinen von Matthäus wird wohl wieder nicht angeordnet werden.

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