Mutter soll Tür gegen Daniel geschleudert haben

Am Dienstag sagte eine Kriminalbeamtin vor dem Landgericht zum Tod des Kindes aus.

Wuppertal/Erkrath. Selbst nach einem Jahr voll mit anderen Fällen braucht die Kriminalbeamtin für die Fragen des Gerichts kaum Bedenkzeit. Der Tod des zweijährigen Daniel ist ihr noch präsent. Im Mai 2010 war der Junge nach massiven Misshandlungen in einem Hochhaus in Erkrath-Hochdahl gestorben.

Die Aussage vor dem Landgericht ist ein Zeitsprung an den Anfang des Verfahrens im Februar. Es geht um die Stunden nach Daniels Tod, als die Leiche des Jungen in der Düsseldorfer Rechtsmedizin untersucht wurde, als seine Mutter (32) und ihr 24-jähriger Freund als Beschuldigte bis tief in die Nacht verhört wurden. Die Beamten konfrontierten beide mit dem Obduktionsergebnis: Das Kind war durch sehr starke Schläge oder Tritte tödlich verletzt worden.

Bei der vierfachen Mutter habe es einen Wandel gegeben, berichtet eine Polizistin: „Erst war sie wortkarg, danach hat sie von sich aus gesprochen.“ Verzweifelt sei die Frau gewesen, meinte, dass es nur ihr Freund gewesen sein könne — ein anderer sei nicht da gewesen.

Der Freund hatte die Mutter zunächst als liebevoll beschrieben. Erst nachdem er von den Verletzungen des Kinds erfuhr, erhob er massive Vorwürfe: Die Mutter habe die Tür gegen Daniel geschleudert, ihn am Tag vor seinem Tod in den Bauch geschlagen, berichtete er den Beamten. Blaue Flecke habe sie heruntergespielt: „Sie hat gesagt: ,Das ist doch nicht schlimm. Das kommt vom Spielen.’“

Die Protokolle der stundenlangen Vernehmungen hatte das Gericht Ende März schon einmal offiziell vorgelesen. „Wir wollen aber nur verwenden, was durch Zeugen eingebracht worden ist“, begründete Richter Robert Bertling am Dienstag die Wiederholung. Ein Hinweis, dass auf diese Punkte eine Verurteilung gestützt werden könnte — möglicherweise doch entsprechend der Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das war in den vergangenen Wochen fraglich geworden: Das Gericht hatte den milderen Vorwurf der Misshandlung Schutzbefohlener in den Prozess eingebracht.

Nach neun Verhandlungstagen seit Februar fällt es dem Gericht schwer, freie Termine für weitere Fortsetzungen zu finden. „Plädoyers, Schlussworte, Beratung und Urteil — unter der Voraussetzung, dass wir uns alle kurzfassen, können wir das vielleicht am 4. Mai schaffen“, sagte Bertling.

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