Kommentar Altkanzler Schröder gegen den Bundestag: Klagen ohne Niveau

Meinung · Ein Alt-Bundeskanzler, der den Deutschen Bundestag verklagt. Das gab es noch nie. Das muss in einer Demokratie möglich sein, könnte man einwerfen - aber was wirft das für ein Licht auf die Protagonisten, die diese Staatsform mit Leben füllen? Ein Kommentar.

 Im Frühjahr entzog der Haushaltsausschuss des Bundestages Altkanzler Schröder das Anrecht auf Büro und Mitarbeiter. Der will sich nun seine Privilegien zurückholen - vor Gericht.

Im Frühjahr entzog der Haushaltsausschuss des Bundestages Altkanzler Schröder das Anrecht auf Büro und Mitarbeiter. Der will sich nun seine Privilegien zurückholen - vor Gericht.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Ein Alt-Bundeskanzler, der den Deutschen Bundestag verklagt. Das gab es noch nie. Wir erleben nun die Zuspitzung einer vermaledeiten Situation, in der vieles nicht mehr zu retten und eines interessant zu beobachten ist: Dass Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) immer voller Stolz auf das besteht, was er juristisch darf, nie aber das in Erwägung zieht, was ihn unter moralischen Gesichtspunkten leiten könnte. Das ist auch jetzt die Maßgabe für diese verheerende Schlagzeile eines klagenden Altkanzlers gegen das Parlament, gegen die Keimzelle der Demokratie. Auch das – könnte man einwerfen – muss in einer Demokratie möglich sein. Aber was wirft das für ein Licht auf die Protagonisten, die diese Staatsform mit Leben füllen? Die Ferne von Recht und Moral: Das ist zugleich auch Schröders Angang im Verhältnis zu Putin. Niemand wird ihm den Kontakt und sein Engagement im russischen Gasgeschäft verbieten können. Aber geboten wäre ob des aggressiven russischen Angriffskriegs eine klare Trennung verbliebener politischer Einflusszonen und persönlicher Gewinnmaximierung.