NRW Minister Duin: Vier verkaufsoffene Sonntage bleiben

Nach einem Runden Tisch im Wirtschaftsministerium ist jetzt eine Handreichung geplant, die für Rechtssicherheit sorgen soll.

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hält am Ladenöffnungsgesetz fest und will den Kommunen in Sachen verkaufsoffene Sonntage mehr Rechtssicherheit verschaffen.

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hält am Ladenöffnungsgesetz fest und will den Kommunen in Sachen verkaufsoffene Sonntage mehr Rechtssicherheit verschaffen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Die Landesregierung NRW hält am bisherigen Ladenöffnungsgesetz fest. „Wir möchten, dass Händler und Verbraucher die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit für vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in der Praxis auch nutzen können, und werden dafür die Kommunen bei der Erstellung rechtssicherer Verordnungen unterstützen“, erklärte Wirtschaftsminister Garrelt Duin am Donnerstag bei einem Runden Tisch mit allen Betroffenen im Wirtschaftsministerium.

Im vergangenen Jahr waren nach Angaben des Handelsverbandes NRW auf Betreiben der Gewerkschaft Verdi landesweit 22 verkaufsoffene Sonntage gekippt worden. Die Gewerkschaft prüft nach eigener Aussage derzeit Klagen in acht weiteren Städten. Denn bei jeder kommunalen Erlaubnis ist ein örtlicher Anlass wie ein Fest oder eine Messe erforderlich, der nach der gültigen Rechtsprechung größere Besucherströme anziehen muss als die Sonntagsöffnung selbst.

Unter Leitung des Ministeriums soll jetzt eine Arbeitsgruppe innerhalb von vier Wochen eine Handreichung erarbeiten. Ziel ist es, damit den Kommunen eine Hilfestellung bei der Erstellung ihrer Verordnungen zu geben. Dem Arbeitskreis gehören alle teilnehmenden Institutionen des Runden Tisches an. Das waren am Donnerstag neben Minister Duin, dem Handelsverband und Verdi auch noch der Westdeutsche Handwerkskammertag, die Leiter des evangelischen und des katholischen Büros NRW, der Städtetag NRW sowie Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Düsseldorf) und ihr Münsteraner Amtskollege Reinhard Klenke.

Modell zur Prognose der Besucherströme in Planung Duin kündigte zudem an, dass sein Ministerium eine Untersuchung in Auftrag geben wird, die ein Modell für die gerichtlich geforderten Prognosen der Besucherströme erarbeitet und in einigen NRW-Kommunen testet. Auch diese Untersuchung soll mit der eingerichteten Arbeitsgruppe abgestimmt werden.

Mehrere Teilnehmer berichteten unabhängig voneinander, die Gesprächsatmosphäre sei sehr gut und unideologisch gewesen. „Wir hoffen, dass das, was jetzt angekündigt wurde, auch gelingt“, sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW. Verdi-Sprecher Günter Isemeyer erklärte allerdings, die Gewerkschaft werde die Prüfung weiterer Klagen nicht aussetzen.

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, sprach sich gegen eine vollständige Liberalisierung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen aus. „Es sollte gelingen, die Regelung im derzeitigen Ladenöffnungsgesetz zu beachten, wonach die Sonn- und Feiertage grundsätzlich Ruhetage bleiben und nur in Ausnahmefällen Ladenöffnungen vorgesehen sind.“

Diese Linie verfolgen auch die Kirchen. Die Beteiligten hätten mehrheitlich keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf ausgemacht, aber Rechtssicherheit und Planbarkeit im Umgang mit dem Gesetz angemahnt, teilte Thomas Weckelmann, Leiter des evangelischen Büros NRW, mit. Sein katholischer Amtskollege Antonius Hamers verwies auf die Bedeutung des Sonntagsschutzes für die Kirchen, auch wegen der rund 800 000 Gottesdienstbesucher. „Die derzeitige Rechtslage halten wir für einen tragfähigen Kompromiss.“

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