EuGH : Deutschland darf Schleppnetze vor Sylt nicht verbieten
Luxemburg (dpa) - Deutschland darf die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht nach EU-Recht nicht einseitig verbieten.
Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-683/16). Da ein Verbot auch die Fischer anderer EU-Staaten träfe, wäre es, wenn überhaupt, Sache der Europäischen Union. Umweltverbände reagierten enttäuscht.
Der Deutsche Naturschutzring hatte in Deutschland beantragt, die Fangmethoden wegen negativer Folgen für Umwelt und Arten in den Schutzgebieten zu verbieten.
Die Naturschützer beklagen, Schleppnetze könnten Riffe und Sandbänke in den Schutzgebieten beeinträchtigen. Die Stellnetze wiederum sehen sie als Gefahr für Schweinswale und Seevögel.