Update Teilerfolg für Rocker im Kuttenstreit

Karlsruhe (dpa) - Im Kampf um ihre symbolträchtigen Club-Lederwesten haben Rocker vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg errungen: Sie dürfen nicht pauschal bestraft werden, wenn sie ihre Kutten tragen.

Update: Teilerfolg für Rocker im Kuttenstreit
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Voraussetzung ist, dass darauf die Ortsbezeichnung einer nicht verbotenen Gruppe (Chapter) angebracht ist, entschied der BGH in Karlsruhe (Az.: 3 StR 33/15). Polizei und Sicherheitsbehörden bedauern den Richterspruch - und fordern die Politik zu raschem Handeln auf.

Der BGH verwarf eine von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision gegen ein Urteil des Bochumer Landgerichts vom vergangenen Oktober, das zwei Bandidos aus Nordrhein-Westfalen freigesprochen hatte. Vor dem Landgericht ging es darum, ob die Männer aus Bochum und Unna 600 Euro Strafe für das Tragen der Kutten zahlen müssen, weil andere Bandidos-Gruppen - das „Chapter Aachen“ und das „Probationary Chapter Neumünster“ - verboten sind.

Der BGH bestätigte den Freispruch. Die Strafbarkeit sei in den Fällen ausgeschlossen, weil der Gesetzgeber diese Regelung nicht in die Strafvorschrift des Vereinsgesetzes einbezogen habe. „Die Gesetzeslage ist vollkommen unstimmig“, so der Vorsitzende BGH-Richter Jörg-Peter Becker bei der Urteilsverkündung, zu der rund zwei Dutzend Rocker nach Karlsruhe gekommen waren - darunter die Führungsleute der drei größten Motorradclubs Hells Angels, Gremium MC und Bandidos.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) verlangte, dass „umgehend das Vereinsgesetz entsprechend geändert“ wird. Polizeirechtlich könnten Kutten nach wie vor verboten und auch eingezogen werden - etwa, wenn die Ziele eines Ortsvereins mit denen eines verbotenen Chapters übereinstimmen.

Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) will dies rasch prüfen. Auch Nordrhein-Westfalen sucht nach dem Urteil nach Wegen, die es weiter ermöglichen, „Rockersymbole zu verbieten“.

Das Kuttenverbot sehen viele Bundesländer als ein Weg im Kampf gegen Organisierte Kriminalität. Wenn Rocker geballt mit ihren martialischen Lederwesten auftauchen, dient das aus Sicht der Polizei auch der Einschüchterung. Deshalb haben in fast allen Bundesländern die Behörden etwa den geflügelten Totenkopf der Hells Angels in der Öffentlichkeit untersagt.

Kriminelle Rockergruppen spielen laut BDK etwa im Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, bei Schutzgelderpressung und Geldwäsche „eine bedeutende Rolle“. Die Polizeigewerkschaften GdP und DPolG forderten nun ausreichend Personal, um kriminellen Rockern das Handwerk zu legen.

Die Rocker selbst kündigten nach dem Urteil an: „Wir ziehen unsere Kutten wieder an.“ Die „Verfolgungs- und Kriminalisierungsinitiative“ der Innenminister gegenüber den Rockern habe durch den Richterspruch aus Karlsruhe ein „unrühmliches Ende gefunden“, sagten Vertreter der Hells Angels aus Stuttgart, die teils mit Kutte und Harley wieder davonbrausten.

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