Ratgeber: Im Ruhestand unter Palmen leben

Wer nach seinem Arbeitsleben ins Ausland ziehen will, sollte sich über Steuern, Rente und Versicherungen beraten lassen.

Viele Deutsche zieht es nach dem Eintritt ins Rentenalter in wärmere Regionen.

Viele Deutsche zieht es nach dem Eintritt ins Rentenalter in wärmere Regionen.

Foto: Uschi_Burger-Precht

Düsseldorf. Den Ruhestand unter Palmen verbringen — viele Menschen träumen davon, nach dem Ende ihres Arbeitslebens in Länder mit milderen klimatischen Bedingungen zu ziehen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wandern jedes Jahr rund 130 000 Deutsche aus — etwa jeder Zehnte von ihnen im Rentenalter.

Neben dem Klima spielen aber oftmals auch geringere Lebenshaltungskosten eine Rolle bei der Wahl des Ziellandes. Nach den beliebtesten Zielen — wie der Schweiz oder den USA — wandern viele Rentner deswegen auch in exotischere Länder aus. Erhalten sie dort vielleicht nicht dieselben Leistungen wie im Inland, rechnet sich ein Umzug in einzelnen Fällen unter Umständen dennoch. Jeder Fall sollte aber einzeln geprüft werden.

Von den rund 20 Millionen deutschen Rentnern erhielten laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung zum Stichtag 31. Dezember 2013 etwa 220 000 ihre Rente ins Ausland gezahlt. „Der Rentenbetrag ändert sich dabei grundsätzlich nicht“, sagt Andreas Feuser von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Empfänger müssen aber mit Kursschwankungen leben oder gegebenenfalls die Überweisungsgebühren auf ein ausländisches Konto tragen.

Bei Erwerbsminderungsrenten können sich jedoch Änderungen ergeben, wenn man ins Ausland zieht: Wem die bisherige Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zustand, der bekommt im Ausland möglicherweise nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Zieht er jedoch in ein EU-Land oder bestimmte Abkommensstaaten, bleibt es bei der bisherigen Rente.

Auch steuerrechtlich kann es zu Unterschieden kommen — je nachdem, wo das Besteuerungsrecht liegt: In Deutschland oder in dem Land, in dem man lebt. Für diejenigen, die weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind, ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Es berät in diesen Fällen auch.

Zusätzlich wird geraten, sich intensiv zu Kranken- und Pflegeversicherung zu informieren. „In den EU-/EWR-Staaten und in der Schweiz hat der Versicherte grundsätzlich einen Anspruch gegenüber der deutschen Pflegekasse auf Zahlung des Pflegegeldes“, sagt Claudia Widmaier vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Darüber hinaus übernimmt die Pflegekasse oder ein anderer deutscher Sozialträger jedoch keine Pflegesachleistungen wie zum Beispiel die Sicherstellung der stationären Pflege.“

Bei einem dauerhaften Aufenthalt außerhalb dieser Staaten ist in der Regel ausschließlich das jeweilige innerstaatliche Recht anzuwenden, erklärt Widmaier.

Besonderheiten gibt es auch bei der Krankenversicherung. Einige Länder — wie zum Beispiel die Türkei — haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen, sagt Cornelia Banisch vom Raphaelswerk in Hamburg. Banisch berät Auswanderer vor ihrem Weg ins Ausland.

„Anders ist es in Thailand“, erklärt sie. „Dort gibt es kein Abkommen und man muss sich selbst privat versichern.“ Und das kann — je nach Eintrittsalter — teuer werden.

Oft würden Auswanderer deswegen gar keine Krankenversicherung abschließen und die verhältnismäßig günstigen Medikamente im Krankheitsfall selbst zahlen. Allerdings könnte ein Krankenhausaufenthalt auch in Thailand teuer werden.

„Zudem sollten Auswanderer eine Reiserücktransportversicherung abschließen“, rät Banisch. Generell sollten Rückflüge nach Deutschland bei der Finanzplanung einkalkuliert werden, falls Freunde und Familie zurückgelassen werden.

Insgesamt zahlt die Deutsche Rentenversicherung derzeit Renten in mehr als 150 Länder. Andreas Feuser weist aber darauf hin, dass Auswanderer aber rechtzeitig Kontakt mit der Rentenversicherung aufnehmen sollten, bevor sie ihrer Heimat den Rücken kehren: „Ist der Verbleib des Zahlungsempfängers trotz intensiver Recherchen ungeklärt, wird die Zahlung vorerst angehalten.“

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