„Gewinnen Sie ein Traumhaus für nur 29,90 Euro!“

Bezirksregierung warnt vor Hausverlosungen im Internet – und droht Veranstaltern mit hohen Zwangsgeldern.

Düsseldorf. Die Idee stammt aus den USA, und auch in Österreich und Spanien wird sie immer häufiger praktiziert: Wer für seine Immobilie keinen Käufer findet, versucht’s mit der Verlosung des Hauses im Internet. Motto: "Gewinnen Sie ein Traumhaus für nur 29,90 Euro".

Doch das vermeintlich für alle Seiten lukrative Geschäft ist nach Ansicht des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow illegal. Begründung: Glücksspiel darf nur von staatlichen Veranstaltern durchgeführt werden. Außerdem ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag die Durchführung von Glücksspielen im Internet sowieso verboten. Wer dennoch für eine solche Verlosung werben will, dem droht seine Behörde Zwangsgelder bis zu 100 000 Euro an.

Derzeit laufen bei der Düsseldorfer Bezirksregierung elf Verfahren, darunter gegen einen Bayern, der ein Haus in NRW verlosen will, und gegen einen Kölner, der eine Villa in Thailand zur Verlosung auslobt. Auch der Wittener Unternehmer Hans-Georg Bär (67) darf nach Ansicht Büssows seine auf 900 000 Euro geschätzte Villa nicht verlosen - auch wenn die Verlosung als Quiz getarnt wird.

Bär will 50 000 Lose zu je 29,90 Euro verkaufen, dann unter den letzten 100 Teilnehmern ein Quiz veranstalten: Wer am schnellsten antwortet, soll das Haus bekommen. "Auch dann bleibt dem Zufall Tür und Tor geöffnet, und Mauscheleien können nicht völlig ausgeschlossen werden", sagt ein Sprecher der Bezirksregierung.

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