Gestandene Geistliche müssen sich in Rollenspielen behaupten

Weil es zu viele „Pfarrer im Wartestand“ gibt, siebt die Rheinische Landeskirche aus. Nun gibt es eine Klagewelle.

Düsseldorf. Gestandene Pfarrer müssen Rollenspiele vor einer Auswahlkommission bestehen wie Berufsanfänger, die ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. Der Druck ist extrem, denn nur die Hälfte besteht die Prüfung. Wer durchfällt, dem droht die Frühpensionierung. Auch, wenn er noch keine 50 Jahre alt ist: Die Leistungsgesellschaft ist in der Kirche angekommen.

Es geht um die so genannten "Pfarrer im Wartestand". Von ihnen gibt es in der Rheinischen Landeskirche mit 120 mehr als zehn mal so viele wie in anderen Landeskirchen, was eine Konsequenz der Personalpolitik der vergangenen Jahrzehnte ist. "Das Auswahlverfahren wurde beschlossen, um die Zahl der Pfarrer im Wartestand zu reduzieren", sagt Oberkirchenrat Jürgen Dembek, Personaldezernent bei der Evangelischen Kirche im Rheinland. Ein fester Betrag von zehn Millionen Euro stehe für die Warteständler zur Verfügung.

Pfarrer Friedhelm Maurer, Vorsitzender des Evangelischen Pfarrvereins im Rheinland, hält das für absurd: "Es ist - auch wirtschaftlich - ein Unding, dass motivierte und anerkannte Leute mit 40 oder 50 Jahren in den Ruhestand gehen." Die Pfarrer seien schließlich "ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis eingegangen".

Fakt ist: Wer durchfällt, bekommt meist keine Stelle mehr von der Kirche angeboten und wird in Frührente geschickt. Je nach Alter muss er dann mit bis zur Hälfte des Ruhestandsgeldes auskommen. Doch die betroffenen Pfarrer wehren sich: 14Klagen und 23Widersprüche haben sie bei der Evangelischen Kirche im Rheinland bereits eingereicht.

Bisher blieb den Pfarrern nur der Gang vors Kirchengericht. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat nun die Klage eines Pfarrers aus Deutschland und von Geistlichen aus anderen Ländern angenommen. Noch in diesem Jahr wird ein Urteil darüber erwartet, ob Pfarrer bald auch vor staatlichen Gerichten klagen dürfen.

Der Rheinische Pfarrverein und der Verband der Evangelischen Pfarrvereine haben Gutachten von Kirchenrechtlern erstellen lassen. Sie meinen, dass das Auswahlverfahren ungeeignet und rechtlich bedenklich ist.

"Willkürlich" habe das Verfahren gewirkt, sagt Pfarrerin Brigitte Pannen(52), Vorstandsmitglied des Evangelischen Pfarrvereins im Rheinland: "Viele Betroffene sind traumatisiert. Es geht schließlich um ganze Existenzen." Pannen ist selbst betroffen: Sie fiel durch - wie rund die Hälfte der 52 Pfarrer, die bis jetzt an dem Verfahren teilgenommen haben.

Trotz 27 Jahren Berufserfahrung, Qualifikationen und positiver Rückmeldungen aus ihrem Arbeitsumfeld gelte sie als "nicht mehr einsetzbar". Nur, weil auch sie Klage einreichte, kann sie derzeit noch weiter als Krankenhausseelsorgerin arbeiten.

Ins Auswahlverfahren kommen nicht nur Geistliche, bei denen es Schwierigkeiten in der Gemeinde gab. Auch Pfarrerinnen, die aus familiären Gründen freigestellt wurden, gesundheitliche Probleme haben oder "aus dienstlichen Gründen" in den Wartestand versetzt wurden, müssen sich der Kommission stellen.

Dass "nicht alles perfekt ist", sei auch ihm klar, sagt Personaldezernent Dembek: "Wir werden auf der Synode 2010 darüber sprechen, zum Beispiel darüber, ob die aus familiären Gründen freigestellten Pfarrer am Verfahren teilnehmen müssen."

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