Bahn haftet für Unfälle auf Bahnhöfen

Karlsruhe (dpa) - Bahnreisende können Schadenersatz von der Deutschen Bahn verlangen, wenn sie sich bei einem Unfall auf dem Bahnhofsgelände verletzen.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschied, muss das Verkehrsunternehmen nicht nur für verkehrssichere Züge sorgen, sondern auch dafür, dass Fahrgäste den Zug ohne Gefahren erreichen und wieder verlassen können.

Der BGH gab damit einer Bahnkundin recht, die auf einem vereisten Bahnsteig gestürzt war und sich verletzt hatte. Mit der Entscheidung wies das höchste Zivilgericht eine Revision der Deutschen Bahn zurück, die ihre Sicherungspflichten auf Subunternehmer abwälzen wollte (Az. X ZR 59/11).

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