Nachbarschaftliches Hickhack endet vor Gericht  Jagd in Nachbars Garten nicht rechtmäßig

Erkrath · An der Jagd scheiden sich die Geister. Wer in welchen Gebieten jagen darf, beschäftigt im Zweifelsfall sogar die Gerichte. Wie jetzt bei einem nachbarschaftlichen Zank, bei dem das Verwaltungsgericht entscheiden musste.

 ARCHIV - 25.01.2011, Niedersachsen, Hannover: Die Statue Justitia ist im Amtsgericht zu sehen. Seit 2017 kommt die Justiz leichter an Geld heran, das aus Straftaten stammt - Verbrechen sollen sich für niemanden auszahlen. Das Bundesverfassungsgericht hält das für so wichtig, dass es ausnahmsweise von einem ehernen Rechtsprinzip abrückt. (zu dpa "Vermögensabschöpfung bei verjährten Straftaten ist verfassungsgemäß") Foto: Peter Steffen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 25.01.2011, Niedersachsen, Hannover: Die Statue Justitia ist im Amtsgericht zu sehen. Seit 2017 kommt die Justiz leichter an Geld heran, das aus Straftaten stammt - Verbrechen sollen sich für niemanden auszahlen. Das Bundesverfassungsgericht hält das für so wichtig, dass es ausnahmsweise von einem ehernen Rechtsprinzip abrückt. (zu dpa "Vermögensabschöpfung bei verjährten Straftaten ist verfassungsgemäß") Foto: Peter Steffen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Peter Steffen

An der Jagd scheiden sich die bekanntlich Geister. Für die einen gehört sie zur Hege und Pflege. Die anderen packt bei der Vorstellung erschossener Tiere das Entsetzen. Mit derart moralischen Fragen befassen sich Gerichte üblicherweise nicht. Um die Jagd ging es dennoch bei der Klage eines Grundstückseigentümers aus Erkrath, der nicht dulden wollte, dass auf seinem Grund und Boden gejagt wird. Nach dem Richterspruch ist nun klar: Er muss es auch nicht.