Opfer aus Neuss Staatsanwaltschaft spricht von mehreren Mord-Merkmalen

Neuss/Mönchengladbach · Am Landgericht Mönchengladbach ist der Prozess um den Mordversuch an einem 40 Jahre alten Mann aus Neuss in die entscheidende Phase gegangen. Er war im Juni 2021 nachts in Mönchengladbach-Wickrath brutal zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt worden.

 Die brutale Attacke hatte sich 2021 in Mönchengladbach-Wickrath ereignet.

Die brutale Attacke hatte sich 2021 in Mönchengladbach-Wickrath ereignet.

Foto: Sascha Rixkens

Am Landgericht Mönchengladbach ist der Prozess um den Mordversuch an einem 40 Jahre alten Mann aus Neuss in die entscheidende Phase gegangen. Er war im Juni 2021 nachts in Mönchengladbach-Wickrath brutal zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt worden. Der mutmaßliche Schläger, seine Auftraggeberin und zwei Gehilfen sollen nun für bis zu neun Jahre ins Gefängnis. Staatsanwältin Carola Guddat sprach von gleich mehreren Mordmerkmalen, die sie bei der Tat als erfüllt ansah. „Das Opfer war arg- und wehrlos, als es nachts an einem Waldstück in Wickrath vom Hauptangeklagten attackiert wurde“, so Guddat, „der Kampfsportler hat unter anderem mit einem Baseballschläger auf das Opfer eingeschlagen.“ Guddat sagte weiter, der Hauptangeklagte habe auch aus Habgier gehandelt. „Zum einen hatte ihm die Ex-Freundin des Opfers als Auftraggeberin der Tat 2500 Euro versprochen, zum anderen hat er den Geschädigten beraubt, ihm zwei Handys und andere Wertgegenstände abgenommen. Diese wollte er zu Geld machen, weil er finanzielle Probleme hatte.“ Mit ihrer Forderung nach neun Jahren Gefängnis blieb sie letztlich aber deutlich unter dem, was möglich gewesen wäre. Strafmildernd bewertete sie das Geständnis des Hauptangeklagten und die Tatsache, dass er dem Opfer ein enormes Schmerzensgeld von 85 000 Euro versprochen hatte. „Das führt zu einem Täter-Opfer-Ausgleich und entsprechend auch zu einer Verschiebung des Strafrahmens.“ Der Anwalt des mutmaßlichen Schlägers forderte dennoch ein noch deutlich milderes Urteil. Von einem vorsätzlichen, versuchten Tötungsdelikt könne keine Rede sein, sagte Anwalt Oliver Wintz. „Mein Mandant wollte das Opfer nicht umbringen“, so Wintz, „er hat ihm zwar mit einem Baseballschläge auf den Hinterkopf geschlagen, aber nur deshalb, um seine Erinnerung auszulöschen.“ Von Habgier oder auch Arg- und Wehrlosigkeit könne keine Rede sein. Zum einen habe sich der Neusser „vermutlich in der Hoffnung auf ein Schäferstündchen“ selbst mitten in der Nacht an den Rand eines Waldstücks in Wickrath begeben, zum anderen habe er den Schläger auch kommen sehen. Maximal siebeneinhalb Jahre Gefängnis seien genug. Die Freundin des Hauptangeklagten hatte dem Neusser zuvor bei Instagram „schöne Augen“ gemacht und ihn nachts an den Tatort gelockt. Die mutmaßliche Auftraggeberin der Tat soll für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Sie hatte laut Staatsanwaltschaft den Schläger angestiftet, weil ihr Ex-Freund sie angeblich in der Beziehung misshandelt und gedemütigt habe. Davon wollte die Frau jetzt im Prozess nichts mehr wissen. Ihr Verteidiger forderte entsprechend auch einen Freispruch.