NRW Freispruch nach unklaren Aussagen

Mönchengladbach · Die Staatsanwaltschaft hatte dem 33-Jährigen schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Doch die Aussagen des vermeintlichen Opfern vor Gericht waren widersprüchlich.

 Ein Angeklagter wurde am Freitag am Landgericht Mönchengladbach freigesprochen.

Ein Angeklagter wurde am Freitag am Landgericht Mönchengladbach freigesprochen.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Nach einer widersprüchlichen Zeugenaussage wurde ein 33-Angeklagter am Freitag vom Vorwurf einer besonders schweren räuberischen Erpressung freigesprochen. Der Mann muss jedoch wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine viermonatige Haftstrafe verbüßen.