Wirtschaft im Kreis Viersen Verbraucherzentrale erwägt Klage

Kreis Viersen · Der Energieversorger verstößt laut Verbraucherzentrale NRW mit seinen Neukundenpreisen in der Grundversorgung gegen geltende Vorschriften des Energierechts. Sie will dagegen vorgehen und die Energiekartellbehörde einschalten.

 Neukunden der NEW-Grundversorgung zahlen gut 80 Prozent mehr als Bestandskunden. Das ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht rechtens.

Neukunden der NEW-Grundversorgung zahlen gut 80 Prozent mehr als Bestandskunden. Das ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht rechtens.

Foto: dpa/Patrick Pleul

(mrö) Die Verbraucherzentrale NRW wirft zahlreichen kommunalen Energieversorgern, gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstoßen zu haben — darunter auch die NEW. Neukunden in der Grundversorgung hätten somit deutlich überhöhte Preise zahlen müssen. Die Verbraucherschützer kündigten an, juristisch dagegen vorzugehen.