Prozess um getötete Greta aus Viersen Greta-Prozess: Ergänzendes Gutachten von Pathologin

Viersen/Mönchengladbach. · Das rechtsmedizinische Gutachten soll klären, ob eine Infektion als Todesursache in Frage kommt.

Im Mordprozess um das Kindergartenkind Greta (3) aus Viersen wird eine Pathologin ein ergänzendes rechtsmedizinisches Gutachten erstellen. Dies kündigte die Kammer am Freitag nach einem entsprechenden Antrag der Verteidigung an. Zum Zeitpunkt ihrer Begutachtung habe der Pathologin die 400 Seiten umfassende Akte aus dem Kinderkrankenhaus Viersen, in dem Greta einen Tag nach ihrem dritten Geburtstag starb, nicht vorgelegen. Diese wurde erst im Januar an das Landgericht Mönchengladbach überstellt. Geprüft werden soll, ob eine im Krankenhaus festgestellte multiple Infektion Gretas, unter anderem mit Streptokokken-Bakterien, als Todesursache in Frage käme.