Politik im Kreis Viersen Landratswahl ungültig? Pro & Contra

Kreis Viersen · Das Verwaltungsgericht hat die Landratswahl im März für ungültig erklärt. Dagegen legten Landrat und Kreistag Rechtsmittel ein. Wie die Kreisverwaltung ihre Berufung begründet – und was die Gegenseite dazu sagt.

 Der Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat bisher noch keinen Verhandlungstermin benannt.

Der Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat bisher noch keinen Verhandlungstermin benannt.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, dass die Landratswahl von 2020 wegen unzulässiger Wahlwerbung ungültig und zu wiederholen sei, wird Kreisdirektor Ingo Schabrich an diesem Donnerstag im Kreisausschuss (18 Uhr, Forum am Rathausmarkt, Zuhörer sind willkommen) über den aktuellen Stand informieren. Im Mai hatten sowohl der Kreistag als auch Landrat Andreas Coenen (CDU) Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt. Nun muss das Oberverwaltungsgericht Münster über die Rechtmäßigkeit der Wahl entscheiden – und die Frage, ob die Wahl wiederholt werden muss. „Einen Termin für die mündliche Verhandlung gibt es noch nicht“, erklärte eine Sprecherin des OVG am Mittwoch.