Ende Gelände in Viersen Kontaktdaten der Aktivisten müssen erfasst werden

Viersen. · Das Oberverwaltungsgericht entschied: Die knapp 500 Teilnehmer des Camps von „Ende Gelände“ am Hohen Busch dürfen wegen der Corona-Pandemie nicht anonym bleiben.

 Aktivisten von „Ende Gelände“ bei der Ankunft im Klima-Camp am Hohen Busch in Viersen. Die Gerichtsentscheidung habe „breites Unbehagen“ bei den Teilnehmern ausgelöst, erklärte eine Sprecherin der Bewegung.

Aktivisten von „Ende Gelände“ bei der Ankunft im Klima-Camp am Hohen Busch in Viersen. Die Gerichtsentscheidung habe „breites Unbehagen“ bei den Teilnehmern ausgelöst, erklärte eine Sprecherin der Bewegung.

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

Die knapp unter 500 Bewohner des Camps der Kohle-Gegner von „Ende Gelände“ am Hohen Busch in Viersen müssen ihre persönlichen Daten angeben. Bisher hatte die Gruppe „Ende Gelände“ mit anonymen Corona-IDs gearbeitet. Das aber reichte den Behörden nicht aus. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht Münster zugunsten der Behörden. „Ende Gelände“ hatte per Eilantrag versucht, diese Erfassung zu verhindern.