Nicht erbrachte Leistungen abgerechnet 2400 Euro Geldstrafe für 150-fachen Pflegebetrug

Düsseldorf · Die Frau rechnete etwa die Gabe von Medikamenten dann ab, wenn sie frei hatte. Warum die 2400-Euro-Strafe nicht ihre größte Sorge ist.

 Anwalt Sascha Bloemer vertritt die Altenpflegerin vor Gericht.

Anwalt Sascha Bloemer vertritt die Altenpflegerin vor Gericht.

Foto: RP/wuk

(wuk) Über Wochen ließ eine Altenpflegerin eine ihrer betagten Patientinnen offenbar unversorgt – und hat trotzdem abgerechnet. In fast 150 Fällen hatte die 48-Jährige behauptet, sie habe die Medikamentengabe bei der Seniorin gewissenhaft durchgeführt oder einer anderen Rentnerin beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen geholfen. Dass alles gelogen war, gab sie am Mittwoch vorm Amtsgericht zu. Dennoch hatte sie gegen eine schriftlich verhängte Strafe von 2400 Euro zunächst Protest eingelegt. Erst, als die Staatsanwältin erklärte, die Strafe könne auch höher werden, haben die Pflegerin und ihr Anwalt die 2400 Euro ganz schnell akzeptiert.