Kunstfehde in Düsseldorf Kunsthistorikerin muss 980 000 Euro Schadenersatz zahlen

Düsseldorf/Essen. · Die Aldi-Nord-Erben erstritten vor Gericht eine knappe Million Euro von Kunsthistorikerin Dorothee Achenbach. Sie müssen nur den Materialwert für einen nicht autorisierten Nachguss zahlen.

 Die Kunstfehde zwischen der Familie des verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht und dessen einstigem Kunstberater beschäftgte erneut die Justiz.

Die Kunstfehde zwischen der Familie des verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht und dessen einstigem Kunstberater beschäftgte erneut die Justiz.

Foto: dpa/Arne Dedert

In der Prozessschlacht mit dem Kunstberater des verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht hat dessen Familie einen weiteren Sieg errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte am Dienstag eine frühere Ehefrau des bereits wegen Betruges verurteilten Helge Achenbach zur Zahlung von 980 000 Euro Schadenersatz. Lediglich das Material eines Kunstwerks, das Dorothee Achenbach Albrecht vor elf Jahren verkauft hat, muss sie nicht ersetzen. Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigt damit ein Landgerichtsurteil aus dem vorvergangenen Jahr. Es stellt fest, dass das aus vier Figuren bestehende „Conversation Piece“ im privaten Garten der Albrecht-Familie kein Original des spanischen Künstlers Juan Munõz ist, sondern ein nicht genehmigter Nachguss, der nur das bloße Material von rund 20 000 Euro wert ist. Kunstsammler Albrecht hatte das Werk 2009 für rund eine Million Euro gekauft. Eingefädelt hatte das Geschäft seinerzeit sein Kunstberater Helge Achenbach, der es ursprünglich seiner Frau zum 40. Geburtstag geschenkt hatte. Im Landgericht hatte die Kunsthistorikerin ausgesagt, sie habe das Geschenk jahrelang nicht ausgepackt und wisse nichts über dessen Herkunft. Kunstberater Achenbach hatte zunächst von einem „Dankeschön“ des Künstlers gesprochen, mit dem der Nachguss verabredet gewesen sei. Anders als seine inzwischen geschiedene Frau hatte der Kunstberater, der wegen Betruges zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, das Urteil der Zivilkammer nicht angefochten, das auch ihn regresspflichtig macht. Die Kunsthistorikerin aber, die Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, hätte nach Auffassung des Oberlandesgerichts „Anlass gehabt, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu erkundigen, ob es sich bei den geschenkten Figuren tatsächlich um Originale handelte“. Weil sie ihre Erkundigungspflicht verletzt habe, müsse Dorothee Achenbach für „den Sachmangel der Skulpturen einstehen“ und die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert ersetzen. Zwischen den einst befreundeten Familien Albrecht und Achenbach war es nach dem Tod von Berthold Albrecht zum Bruch gekommen, als dessen Witwe Unstimmigkeiten bei den Rechnungen entdeckt und Helge Achenbach angezeigt hatte. 2015 wurde er wegen Betruges zu sechs Jahren Haft und zur Zahlung von knapp 20 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt.