Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs Einjähriger zwei Tage eingesperrt: Landgericht rollt „Fall Leon“ neu auf

Grevenbroich · Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss ab dem 16. Februar erneut verhandelt werden.

 Am Landgericht wird der „Fall Leon“ neu verhandelt. Die Neuauflage startet am 16. Februar.

Am Landgericht wird der „Fall Leon“ neu verhandelt. Die Neuauflage startet am 16. Februar.

Foto: Carsten Pfarr

Es war einer der spektakulärsten Prozesse im Rheinland im Jahr 2020: Das Landgericht Mönchengladbach hatte damals monatelang gegen eine Mutter aus Wevelinghoven verhandelt. Die heute 30-Jährige soll im April 2019 den Tod ihres ein Jahr alten Sohnes Leon verursacht haben. Die Frau hatte das Kind in sein Zimmer gesperrt und zwei Tage lang ohne Essen und Trinken zurückgelassen. Die Justiz hatte die Angeklagte dafür zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen diese Entscheidung hatte die Verteidigung um Rechtsanwalt Oliver Wintz Revision eingelegt und Recht bekommen. Der Bundesgerichtshof entschied: Der Fall muss neu aufgerollt werden – am Mittwoch, den 16. Februar startet die Neuauflage um 14 Uhr.