„Bürgerwind in NRW“ Windenergie: Ausschreibungsverfahren wird zur Hürde für Bürgerprojekte

Mit den neuen Ausschreibungen bei der Windenergie droht das alte Modell der Eigentumsanteile in Bürgerhand zu verschwinden.

„Bürgerwind in NRW“: Windenergie: Ausschreibungsverfahren wird zur Hürde für Bürgerprojekte
Foto: dpa

Düsseldorf. Wenn CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen begründen, warum sie sich auf eine massive Beschränkung des weiteren Ausbaus der Windenergie verständigt haben, sagen sie meist, die Akzeptanz bei den Bürgern dürfe nicht gefährdet werden. Der Weltwindverband (WWEA) und der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) machen in der am Mittwoch vorgestellten Studie „Bürgerwind in NRW“ eine ganz andere Gefahr für die Windkraft-Akzeptanz aus: das Zurückdrängen der Bürgerprojekte im Zuge des neuen bundesweiten Ausschreibungsverfahrens.

Seit Anfang 2017 gibt es in der Windenergie für Produzenten keine garantierte Einspeisevergütung mehr. Stattdessen wurde ein Ausschreibungssystem eingeführt und das jährliche Ausbauvolumen auf 2800 Megawatt (MW) begrenzt. Für die Projekte muss es eine Genehmigung geben und sie müssen innerhalb von zwei Jahren realisiert werden. Die Bieter mit dem geringsten Preis pro Kilowattstunde erhalten dann den Zuschlag.

Schon das ist für kleine Bürgerenergieprojekte, in denen sich die Menschen lokal zusammenschließen und investieren, eine hohe Hürde. Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW, spricht von dem Zuschlags- und dem Realisierungsrisiko. Entweder bietet man zu einem frühen Zeitpunkt mit dem Risiko, dass der kalkulierte Preis mögliche höhere Kosten später nicht deckt. Oder man investiert in eine ausführliche Planung, bleibt dann aber bei einem ausbleibenden Zuschlag auf den Kosten sitzen.

Ausgerechnet die Sonderregelungen, die Bürgergesellschaften das Leben erleichtern sollten, haben tatsächlich die Situation verschärft, weil die Kriterien für ein Bürgerprojekt zu leicht waren. Sie sollten keine Genehmigung vorlegen müssen und durften sich viereinhalb Jahre Zeit mit der Realisierung lassen. Im Ergebnis gelten zwar über 95 Prozent aller 2017 vergebenen Zuschläge als Bürgerenergie. Dabei entfiel aber mehr als ein Drittel auf nur ein einziges Projektierungsunternehmen, das sich Gesetzeslücken zunutze machte, mit Technologiesprüngen und Strompreisanstiegen in der Zukunft kalkulierte und so Dumpingpreise anbieten konnte, mit denen traditionelle Bürgerprojekte kurz vor der Realisierung nicht konkurrieren konnten.

Auf Betreiben der NRW-Landesregierung hat zwar der Bundesrat einem Antrag auf ein vergrößertes Ausbauvolumen schon zugestimmt, sodass jetzt nur noch der Bundestag beraten muss. Auch sollen in diesem Jahr nur noch Anlagen mit gültiger Genehmigung zum Zuge kommen. Aber die Windenergie-Verbände glauben, dass Bürgerenergie gegen spekulative Gebote trotzdem keine Chance hat und die lokalen Investoren das Risiko scheuen, weil sie es nicht auf mehrere Projekte streuen könnten.

Dabei sei die Bürgerbeteiligung eng mit der der Akzeptanz verbunden, sagt Stefan Gsänger, Generalseketär des WWEA. „Die lokale Akzeptanz ist umso größer, je stärker die Anlage unter der Kontrolle der Bevölkerung vor Ort ist.“ Weltweit wachse das Interesse an Bürgerenergie. „Deutschland wird noch als Vorreiter wahrgenommen. Wenn sich das ändert, wird das negative Effekte in anderen Ländern haben.“

Die Verbände fordern daher eine De-minimis-Regelung, also die Herausnahme kleiner Projekte von bis zu drei Windturbinen aus dem Ausschreibungsverfahren in Verbindung mit einer weiter garantierten Einspeisevergütung. Zwar brauche die Branche eine Professionalisierung, räumt Dobertin ein. Aber der Verdrängungswettbewerb auf Kosten kleiner Investoren müsse gestoppt werden.

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