Willkürlich

Der Gründungszuschuss wird seit der Gesetzesreform kaum einem Arbeitslosen mehr gewährt. Das Schlimmste: Die aktuelle Lage ist ungerecht und willkürlich. Die Sachbearbeiter in den Arbeitsagenturen sollen zwar aufgrund einheitlicher Kriterien entscheiden, wer den Zuschuss bekommt.

Tatsächlich aber sind einige Ämter generell auf Ablehnung gepolt. Zwei identische Gründungsideen können in Köln abgelehnt, in Düsseldorf befürwortet werden. So wird es zur Lotterie, an welchen Sachbearbeiter Gründer geraten. Das zerstört Vertrauen in den Rechtsstaat.

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