Gerichtsurteil : Warum viele Landesregierungen Diesel-Fahrverbote nicht umsetzen
Berlin Nach Hamburg, Frankfurt und Stuttgart nun auch Berlin: Die Hauptstadt muss im nächsten Jahr Fahrverbote für ältere Diesel verhängen. Doch viele Landesregierungen setzen die Verbote nicht um.
Berlin droht für Dieselfahrer zum Flickenteppich zu werden. Wie schon in Hamburg sollen einzelne Straßen der Luftqualität zuliebe für Pkw und Lkw gesperrt werden - zumindest wenn es nach dem Berliner Verwaltungsgericht geht. In anderen Städten werden solche Urteile von den Behörden häufig nicht beachtet. Dort streitet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bis heute vor Gericht.
WO GIBT ES BEREITS FAHRVERBOTE?
Die erste Stadt, die Fahrverbote eingeführt hat, ist Hamburg. Dieselautos, die die Euronorm 6 nicht erfüllen, müssen seit Juni zwei Durchgangsstraßen meiden. Ausnahmen gibt es für Anwohner und Anlieger. Ein Verstoß kostet 20 Euro.
Die zweite Stadt, in der Fahrverbote angekündigt sind, ist Stuttgart. Hier müssen Diesel der Euronorm 4 und schlechter ab 2019 der Umweltzone fernbleiben. Auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen. Über eine Ausweitung auf Euro 5 will Baden-Württembergs Landesregierung Mitte 2019 entscheiden. Ein Verstoß soll 80 Euro kosten.
WO SOLLTE ES NOCH FAHRVERBOTE GEBEN?
Obwohl die Gerichte in München, Düsseldorf, Stuttgart, Aachen und zuletzt Frankfurt am Main die Landesregierungen angewiesen haben, Fahrverbote zu prüfen und anzuordnen, weigern sich die zuständigen Behörden, den Urteilen nachzukommen. Oft legen sie Berufung ein. Doch auch bei rechtskräftigen Urteilen wie in München, Düsseldorf und Stuttgart versuchen die Landesregierungen, die Fahrverbote so weit möglich zu umgehen.
Daher klagt die DUH auf Zwangsgeld, das die Landesregierungen aber wenig beeindruckt - wandert das Geld doch nur von einer Haushaltsstelle in eine andere. Deshalb prüfen die Richter im Münchner Verfahren mittlerweile Beugehaft für Beamte und Minister.