Brüssel verlangt Entschädigung VW-Abgasaffäre: EU-Kommission setzt Frist bis Ende April

Brüssel (dpa) - Im Abgasskandal versucht die EU-Kommission, weiteren Druck auf Volkswagen aufzubauen. Sie verlangt finanzielle Zugeständnisse an die 8,5 Millionen betroffenen Autofahrer in Europa und forderte „konkrete Ergebnisse“ bis Ende April.

Brüssel verlangt Entschädigung: VW-Abgasaffäre: EU-Kommission setzt Frist bis Ende April
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Doch fanden Justizkommissarin Vera Jourova und Verbraucherschutzbehörden der EU-Länder bei einer Sitzung in Brüssel noch keinen gemeinsamen Rechtsstandpunkt.

Jourova ist sich sicher, dass Europas größter Autobauer EU-Recht gebrochen habe. „Volkswagen hat gegen europäische Verbrauchergesetze verstoßen, das kann nicht ohne Konsequenzen bleiben“, sagte sie dem „Handelsblatt“ (Dienstag). Nach mehr als sechs Monaten ergebnisloser Gespräche mit dem Konzern über eine Entschädigung für die Kunden in der EU sei es nun an der Zeit, gemeinsame Zwangsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Kommissarin verlangt, dass VW den 8,5 Millionen betroffenen Kunden in der EU finanziell oder durch zusätzliche Service-Leistungen entgegenkommt. Die zugesagte Reparatur reiche nicht aus. In den USA, wo der Abgasskandal ans Licht gebracht worden war, können Fahrer betroffener VW-Fahrzeuge mehr als 5000 Dollar (4635 Euro) Entschädigung bekommen.

Nach dem Treffen mit Vertretern der nationalen Behörden erklärte ihr Sprecher, es gebe „ein klares Einvernehmen, dass die niederländische Behörde eine gemeinsame Durchsetzungsinitiative vorbereiten wird“. Die Kommission werde das Verfahren unterstützen und „den Behörden helfen, zu einer gemeinsamen juristischen Einschätzung“ zu kommen.

Eine besondere Software in VW-Dieselautos hatte dafür gesorgt, dass Abgasvorgaben nur bei Tests auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Im Verkehr stoßen die Autos viel mehr Schadstoffe aus als erlaubt.

Jourova verhandelt seit Monaten mit VW und hatte mit den Managern im Oktober einen „Aktionsplan“ vereinbart. Demnach sollten bis Ende 2016 alle betroffenen Autobesitzer informiert und bis Herbst 2017 alle Wagen repariert sein. Die EU-Kommission hält VW nun vor, diesen Plan nur teilweise umgesetzt zu haben. So seien noch nicht alle Autobesitzer informiert worden.

Zudem sei den Verbrauchern nicht deutlich gesagt worden, dass die Fahrzeuge ihre Zulassung verlieren könnten, wenn die Halter das Angebot zur Reparatur nicht annehmen. Unter anderem darin sieht die Kommission einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie gegen unlauteren Wettbewerb.

Wird offiziell ein Rechtsverstoß festgestellt, könnte dies für Verbraucher bei Klagen gegen Volkswagen eine Argumentationshilfe sein. Aus Sicht der Kommission könnten nationale Behörden auf dieser Grundlage auch Strafzahlungen gegen den Konzern verhängen. Die EU-Kommission selbst hat indes kaum eine Handhabe gegen VW.

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