Arbeitsmarkt : Viele Arbeitgeber tricksen beim Mindestlohn
Rund 1,8 Millionen Beschäftigte verdienen laut einer aktuellen Untersuchung weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Das Thema könnte auch für die künftige Regierungsbildung wichtig werden.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland zwar schon seit Anfang 2015. Nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bekamen im vergangenen Jahr aber immer noch 1,8 Millionen Beschäftigte widerrechtlich eine geringere Vergütung. Das Thema könnte auch für die künftige Regierungsbildung wichtig werden.
Die positive Wirkung des Mindestlohns für Niedrigverdiener ist unbestritten: Mit seiner Einführung haben sich die Bezüge für das untere Zehntel der Lohnempfänger um etwa 15 Prozent erhöht. Laut DIW verdienten aber im ersten Halbjahr 2016, also gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Mindestlohns in Höhe von damals 8,50 Euro, immer noch 1,8 Millionen Beschäftigte weniger, als ihnen gesetzlich zustand. Das heißt, sie waren weder von tariflichen Ausnahmen betroffen, die damals noch galten, noch handelte es sich um Langzeitarbeitslose oder Minderjährige, für die es bis heute abweichende Regelungen gibt. Im Jahr 2015 wurde der Mindestlohn laut DIW sogar noch 2,1 Millionen anspruchsberechtigten Menschen vorenthalten.
Die Daten der Wirtschaftsforscher basieren auf einer Befragung der Beschäftigten und weichen von Angaben der Betriebe ab, die die unabhängige Mindestlohnkommission verwendet. Statt 2,1 Millionen hat die Kommission für 2015 nur 1,4 Millionen Betroffene ausgewiesen. Alexandra Fedorets, Mitautorin der DIW-Studie, räumte ein, dass es bei Befragungen auch zu Messungenauigkeiten komme. Doch ändere dies nichts an daran, dass viele Arbeitnehmer „immer noch nicht gesetzeskonform“ vergütet würden.