Untreue - Ein Beweisproblem

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Manager, die ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, strafrechtlich zu verurteilen - das war schon bisher kompliziert. Nun dürfen die Richter sich auch hinsichtlich der Höhe des entstandenen Schadens nicht mehr im Ungefähren bewegen. Im Sinne einer sauberen strafrechtlichen Aufarbeitung ist das zwar zu begrüßen. Doch der Streit um die Schadensbezifferung ist aufwändig. Das wird den Trend, den Fall per Deal zu erledigen, verstärken - Verfahrenseinstellung gegen Geldzahlung. Folge: Das Vertrauen der Bürger, dass Wirtschaftskriminalität angemessen geahndet wird, wird weiter sinken.

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